Nicht verwechseln: Gespinstmotte und Eichenprozessionsspinner

Fotos (c) Stadtbildpflege Kaiserslautern | Autor/in: Pressestelle
Schäden und Gefahren an befallenen Pflanzen
Die harmlosen Raupen der Gespinstmotte und die Raupen des Eichenprozessionsspinners mit ihren gefährlichen Brennhaaren, die beide im Juni aktiv sind, sollten nicht miteinander verwechselt werden. Während sich die Larven des Eichenprozessionsspinners erst im Juli in ihren Nestern verpuppen, verpuppt sich die Gespinstmotte bereits Ende Juni, so dass ab Juli die Falter schlüpfen und sich befallene Pflanzen wieder erholen können.
Die Raupen der Gespinstmotte bauen Nester, die an ausgeprägten weißen Gespinsten erkennbar sind. Sie befallen alle Pflanzenarten, vor allem aber Ziergehölze sind davon betroffen. In den Gespinsten leben oft sehr viele Larven, die an den betroffenen Pflanzen kahle Stellen fressen. Diese erholen sich allerdings recht zügig davon, so dass es sich um keine anhaltende Schädigung handelt. Nach der Verpuppung der Raupen lösen sich die Gespinste durch Niederschläge und Wind wieder auf. Von der Gespinstmotte befallene Pflanzenteile können bedenkenlos weggeschnitten und die Raupen aufgesammelt werden, da sie für Menschen und Tiere ungefährlich sind.
Im Gegensatz dazu sollten Menschen und Tiere mit den Raupen und gespinstartigen Nestern des Eichenprozessionsspinners keinesfalls in Kontakt kommen. Die Raupen des Eichenprozessionsspinners bilden ab dem dritten Larvenstadium Brennhaare aus, die ein Nesselgift enthalten. Dieses kann zu schweren allergischen Reaktionen führen und Juckreiz, Atembeschwerden sowie allergische Schocks hervorrufen. Auch nach der Verpuppung behalten die Raupenhaare ihre giftige Wirkung, weshalb die Gespinstnester eine anhaltende Gefahrenquelle darstellen. Im Unterschied zu der Gespinstmotte befällt der Eichenprozessionsspinner ausschließlich Eichenbäume, die je nach Stärke des Befalls großflächig kahl gefressen werden können.
Auf öffentlichen Flächen markiert die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) befallene Bäume am Stamm neon-rosa und kümmert sich um die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Allerdings war in diesem Jahr bisher noch kein einziger Befall festzustellen. Handelt es sich um ein Privatgrundstück, ist die jeweilige Eigentümerin oder der jeweilige Eigentümer für eine eventuelle Beseitigung der Nester des Eichenprozessionsspinners zuständig. Aufgrund der benötigten Sicherheitsvorkehrungen und der entsprechenden Sachkenntnisse ist es für Privatpersonen ratsam, bei der Bekämpfung eine Fachfirma hinzuzuziehen.
Weitere Informationen zum Eichenprozessionsspinner gibt es auf der Website der SK www.stadtbildpflege-kl.de) und beim SK-Kundenservice telefonisch unter (0631) 365-1700 oder per E-Mail unter kundenservice@stadtbildpflege-kl.de.
Aktuelle Beiträge
18. Mai 2026
Events
Karrieretag Mainz/Wiesbaden
29. September 2026 - 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
1. März 2026
11. August 2025
27. Mai 2024
18. Januar 2026
27. März 2025
10. Januar 2026
11. April 2023
18. April 2026
28. Februar 2026
3. Januar 2024
2. Juli 2021
13. Oktober 2025
10. März 2021
24. Mai 2026
10. Mai 2025
4. September 2024
6. November 2023
15. Mai 2023
18. November 2024
7. Juni 2025
19. Januar 2026
3. März 2025
28. Juli 2023
26. Oktober 2025
7. April 2021
15. Dezember 2024
29. Dezember 2025
24. Februar 2025
22. November 2025
8. Mai 2023
18. Januar 2025
6. Dezember 2025
24. Juli 2023
16. Februar 2026
24. August 2025
6. Januar 2026
17. März 2023



