Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
BUNT GEMISCHT
2. Dezember 2025
9. November 2021
15. August 2023
9. Februar 2023
10. März 2021
4. August 2023
2. September 2025
26. November 2025
9. August 2023
3. Februar 2025
7. September 2023
8. Dezember 2025
2. Dezember 2025
6. Mai 2024
27. November 2025
13. April 2025
2. Februar 2025
15. März 2023
18. Februar 2026
17. Juli 2023
9. November 2025
18. Mai 2025
4. Oktober 2025
26. Oktober 2023
2. November 2025
2. Dezember 2025
16. Dezember 2023
31. Januar 2026
17. April 2023
7. August 2023
3. Juni 2024
18. Januar 2025
17. August 2023




