Kindergeld nach der Schule

Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Der Antrag hierzu sollte frühzeitig mit den erforderlichen Unterlagen online eingereicht werden.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld.
Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden. Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger hinzieht, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet.
Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums handelt. Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnissen. Aus diesen muss der Ausbildungs- oder Studienbeginn hervorgehen, der sich zum Beispiel in Ausbildungsverträgen, Immatrikulations- oder Schulbescheinigungen findet.
Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem und komplett online an die Familienkasse zu übermitteln. Gleiches gilt für den Antrag auf Kindergeld ab 18 Jahren. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes für die Zeit nach dem
Schulabschluss mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden. Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
Alle aktuellen Informationen rund um das Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden sich online unter www.familienkasse.de.
Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
Aktuelle Beiträge
25. März 2026
Events
erLESEN! Literaturtage im Saarland 2026 | Martin Feifel & Martin Weinert
19. April 2026 - 18:00 Uhr bis 23:59 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
6. Mai 2024
20. Juli 2023
14. Januar 2026
3. Januar 2024
5. Juni 2025
6. April 2023
25. Januar 2025
22. Dezember 2020
14. September 2023
26. Februar 2024
20. Oktober 2023
21. Oktober 2020
21. April 2024
26. Dezember 2025
25. August 2025
12. Oktober 2025
23. März 2025
20. Februar 2024
5. Juli 2023
8. März 2021
2. Dezember 2025
9. Mai 2024
16. Januar 2024
19. März 2025
5. April 2023
2. August 2023
26. März 2025
1. Dezember 2025
18. Juli 2025
24. Februar 2024
12. Dezember 2024
13. Oktober 2023
24. Dezember 2024
10. März 2021
18. November 2024
18. Juli 2023
18. November 2025
3. August 2025
9. November 2025
19. Juni 2023
7. Mai 2021
16. Februar 2025
