Kaiserslautern – Zu laut unterwegs…

Polizeidirektion Kaiserslautern | Polizeiautobahnstation Kaiserslautern | Pressestelle
Am gestrigen Montag fielen den Experten der Autobahnpolizei Kaiserslautern und der Zentralen Verkehrsdienste gleich mehrere Fahrzeuge auf, die aufgrund ihrer erheblichen Mängel nun vorerst aus dem Verkehr gezogen wurde.
„Klassische illegale Veränderungen“ wie abgedunkelte vordere Seitenscheiben oder fehlende Rückstrahler am Fahrzeugheck dominierten zwar die Beanstandungsliste, aber dennoch taten sich zwei Fahrzeugführer mit ihren modifizierten fahrbaren Untersätzen deutlich hervor. Beide legten offenbar -ohne jede Rücksicht auf die Nachbarschaft oder andere Personen- großen Wert auf eine Geräuschkulisse, die sie und ihr Fahrzeug bereits von Weitem akustisch wahrnehmbar machten. Der V8-Bolide des ersten Fahrzeugführers schaffte 119 Dezibel bei einer durchgeführten Messung. Problematisch war aber nicht nur dieser Wert, der mit der Geräuschkulisse eines Rockkonzertes vergleichbar ist, sondern auch eine geänderte Rad-Reifenkombination.
Diese war derart breit gewählt, dass fast permanent die Hinterreifen im Radkasten schleiften und die Radhauskanten waren bereits stark verbogen. Der zweite Fahrzeugführer nutze sein Motorrad mit einer nicht zulassungsfähigen Abgasanlage, die nur wenige cm lang war. Das Ergebnis dieses Umbaus wurde bei einer polizeilichen Lautstärkenmessung deutlich. Diese ergab als Ergebnis 122 Dezibel.
Alle beanstandeten Fahrzeuge (insgesamt elf) dürfen nun erst wieder auf der Straße geführt werden, wenn alle illegalen Modifikationen zurück gerüstet und eine neue Betriebserlaubnis erwirkt wurde. Die Fahrzeugführer und -halter bekommen in den nächsten Wochen weiter Post von der Bußgeldstelle. Bußgelder von mehr als 100 Euro sind für die heute festgestellten Verstöße die Regel, wie auch je ein Punkt in Flensburg.
Aktuelle Beiträge
15. Mai 2026
Events
Talk im Oval Office – Historiker und Kanzlersohn: Ein Abendessen mit Prof. Dr. Peter Brandt
13. November 2026 - 18:30 Uhr bis 22:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
18. Juli 2023
22. Dezember 2020
1. Dezember 2025
9. Februar 2026
9. August 2025
29. Juni 2025
1. Oktober 2021
11. Juli 2023
18. Juli 2023
26. Dezember 2025
28. November 2025
31. Juli 2023
6. Februar 2024
1. August 2025
16. Januar 2025
26. Oktober 2025
14. Januar 2026
22. Juni 2020
9. Dezember 2025
2. Juli 2021
8. November 2025
25. Januar 2026
1. Dezember 2020
25. Oktober 2025
31. Juli 2023
29. Mai 2025
12. Dezember 2024
5. Juli 2023
29. Mai 2025
5. Juli 2023
13. Dezember 2024
10. Mai 2025
1. April 2025




