Kaiserslautern – Überfahrhilfen und Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum

Nicht genehmigte Überfahrhilfen sind zu entfernen
Im Stadtgebiet Kaiserslautern ist zunehmend festzustellen, dass Anliegerinnen und Anlieger Überfahrhilfen, Auffahrkeile oder Bordsteinrampen an Bordsteinkanten oder in Straßenrinnen vor ihren Grundstückszufahrten anbringen. Diese Konstruktionen, die häufig aus Holz, Metall oder Kunststoff bestehen, sollen ein bequemeres Zufahren ermöglichen. Das Anbringen solcher Rampen im öffentlichen Verkehrsraum ist jedoch nicht erlaubt.
Die genannten Hilfsmittel können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, die Oberflächenentwässerung behindern und erschweren zudem die Arbeit der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Besonders für Radfahrende stellen die Rampen eine potenzielle Gefahr dar, da die abrupten Höhenunterschiede oder unebenen Übergänge das Unfallrisiko erhöhen können – insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen oder widrigen Wetterbedingungen.
Das unerlaubte Auslegen oder Befestigen solcher Rampen stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Kaiserslautern dar. In Fällen, in denen die Rampen fest mit der Straße verbunden wurden (z. B. durch Verschrauben), kann dies zudem als Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden.
Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) fordert daher alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf, nicht genehmigte Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis Ende Februar 2025 zu entfernen. Anschließend wird die SK direkt auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen, die ihre nicht genehmigten Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis dahin noch nicht zurückgebaut haben.
Bordsteinabsenkungen können per E-Mail an koordinierungsstelle@kaiserslautern.debeantragt werden. Im Falle der Genehmigung kann die Herstellung eigenständig und unter Beachtung der Auflagen umgesetzt werden. Die Kosten trägt die Antragstellerin oder der Antragsteller.
Die SK dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Kooperation und ihr Verständnis, um die Sicherheit des öffentlichen Straßenraums zu gewährleisten.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
7. März 2026
7. März 2026
7. März 2026
Events
Pälzer Komödie „E gemiedlicher Owend“
11. April 2026 - 19:30 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
3. Juni 2024
21. Juli 2023
13. April 2025
15. März 2020
17. Januar 2025
18. Januar 2026
6. September 2025
25. April 2023
19. Oktober 2025
26. August 2024
14. August 2020
30. April 2020
29. November 2025
30. September 2024
14. Dezember 2025
9. Mai 2024
27. März 2025
16. Januar 2025
13. Juli 2023
5. Juli 2023
11. Mai 2025
28. Juni 2023
15. Januar 2021
25. November 2025
11. April 2023
18. April 2023
2. Dezember 2025
4. Juni 2025
2. Dezember 2025
23. November 2025
12. Februar 2021
14. August 2024
10. November 2025
10. März 2021
21. Juli 2024
27. April 2023
3. Oktober 2025
2. Februar 2025
26. März 2025


