Kaiserslautern – Sondervermögen: Stadtrat will rechtzeitig Projekte festlegen

Beratungen im Arbeitskreis Haushalt direkt zu Jahresbeginn
Der Stadtrat hat sich in der letzten Sitzung des Jahres darauf verständigt, schnellstmöglich eine Liste von potenziellen Projekten zu erstellen, die über die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes finanziert werden sollen. Erste Vorschläge wurden in der Sitzung auch bereits eingereicht, man einigte sich jedoch darauf, zunächst Vorschläge zu sammeln und diese dann gemeinsam im Arbeitskreis Haushalt zu beraten und zu priorisieren. Das soll direkt zu Jahresbeginn erfolgen, womit man noch vor der Aufstellung des Haushalts 2027 eine Marschroute hätte.
„Die Mittel aus dem Sondervermögen werden den Kommunen weitere Investitionsmöglichkeiten bieten. Ich begrüße es sehr, dass der Rat die Initiative ergriffen hat, frühzeitig dafür die Weichen zu stellen“, so Oberbürgermeisterin Beate Kimmel. Gleichzeitig wertete das Stadtoberhaupt die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder und Kommunen als wichtiges Signal, dass sich auch der Bund stärker in der Kommunalfinanzierung engagiert. „Diese Investitionsmittel werden uns nicht aus unseren finanziellen Nöten retten. Ich bin jedoch dankbar dafür, dass Bund, Länder und Kommunen endlich Hand in Hand tätig werden.“
Rund 4,85 Milliarden Euro wird das Land Rheinland-Pfalz aus dem sogenannten Sondervermögen des Bundes erhalten, 60 Prozent dieser Mittel gehen an die Kommunen. Das Land stockt den kommunalen Anteil zusätzlich um 600 Millionen Euro Landesgeld auf, wodurch den rheinland-pfälzischen Kommunen somit 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Die Priorisierung und Auswahl der Projekte, was darüber finanziert wird, liegt dabei ausschließlich in kommunaler Hand. Die Kommunen entscheiden mittels regionaler Umsetzungskonzepte vor Ort, welche Investitionen die strukturelle Entwicklung ihrer Gesamtregion am besten unterstützen. Auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände soll im kommunalen Teil ein Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro gelten. Das Antragsverfahren soll schnell, einfach und digital laufen und erfolgt unabhängig von den bestehenden Förderprogrammen, die fortgeführt werden.
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