Kaiserslautern – Quartermaster: Stadt verzichtet auf Erstzugriffsrecht

Bebauungsplanverfahren zur städtebaulichen Entwicklung läuft
Die Stadt Kaiserslautern wird auf ihr Erstzugriffsrecht auf das Gelände der ehemaligen Quartermaster-Kaserne im Bereich Eselsfürth verzichten. Dies hat der Stadtrat mit einem Beschluss vom 11. März 2024 bestätigt. Eine entsprechende politisch legitimierte Verzichtserklärung hat die Stadt nun an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), in deren Eigentum sich die Fläche befindet, gerichtet. Damit wird die BIMA in die Lage versetzt, die Entwicklung durch ein Markterkundungsverfahren mit dem Ziel einer zeitnahen Veräußerung des Areals gezielt voranzutreiben.
Zur Ausübung eines möglichen Erstzugriffsrechts auf die Fläche sieht die Stadt nicht zuletzt wegen der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen und Risiken keine Veranlassung. Die Stadt wird somit absehbar nicht als Verkäufer für die Vermarktung der Flächen direkt verantwortlich sein. Mit dem Bebauungsplan steuert die Stadt jedoch die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet in allen wesentlichen Aspekten. Ziel des Bebauungsplanverfahrens, das Ende 2022 begann, ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine zivile gewerbliche Nutzung auf dem aufgegebenen Kasernenareal zu schaffen. Dadurch soll der Wirtschaftsstandort Kaiserslautern unter Nutzung einer der verbliebenden militärischen Konversionsflächen gestärkt werden. So werden die Erschließung, die Art und das Maß der Bebauung, die zulässige Bauweise sowie die Umweltbelange festgesetzt – mit dem Anspruch, möglichst attraktive Flächen für qualitativ hochwertige Unternehmensansiedlungen zu schaffen. Weitere Fixierungen wie beispielsweise die Erschließung können in einem Städtebaulichen Vertrag gesteuert werden.
Ein wichtiger Verfahrensschritt wurde mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Bebauungsplan bereits erledigt. Ausgehend von den eingegangenen Stellungnahmen wird derzeit noch eine Verkehrsuntersuchung zur Klärung von Fragen des Anschlusses des Gebiets an die vorhandenen Verkehrsanlagen durchgeführt. Parallel wird der für das Bebauungsplanverfahren erforderliche Umweltbericht fertiggestellt. Nach Vorliegen aller Gutachten sollen die gewonnenen Erkenntnisse zügig in den Bebauungsplanentwurf einfließen und die weiteren Verfahrensschritte.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
3. Juli 2025
2. Juli 2025
Events
LIO | Altstadtfest
4. Juli 2025 - 21:00 Uhr bis 23:00 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
15. März 2023
8. Februar 2021
15. Juni 2023
5. Februar 2021
11. Januar 2025
23. Mai 2025
14. August 2020
23. November 2023
8. August 2023
10. Dezember 2024
16. Mai 2025
31. März 2023
10. Mai 2024
21. März 2023
14. August 2023
24. Dezember 2024
20. April 2021
22. März 2021
15. Dezember 2024
26. August 2024
24. Juli 2023
18. Juli 2023
20. März 2023
7. Juni 2024
29. Januar 2024
1. August 2023
30. September 2021
8. März 2023
12. April 2025
5. September 2023
15. April 2024
21. November 2024
27. März 2023
18. Mai 2025
11. Juli 2023
6. November 2023
2. Februar 2025
12. Februar 2024
13. April 2021
14. August 2023
22. Juni 2025
26. März 2025
26. Oktober 2023