Kaiserslautern – Quartermaster: Stadt verzichtet auf Erstzugriffsrecht

Bebauungsplanverfahren zur städtebaulichen Entwicklung läuft
Die Stadt Kaiserslautern wird auf ihr Erstzugriffsrecht auf das Gelände der ehemaligen Quartermaster-Kaserne im Bereich Eselsfürth verzichten. Dies hat der Stadtrat mit einem Beschluss vom 11. März 2024 bestätigt. Eine entsprechende politisch legitimierte Verzichtserklärung hat die Stadt nun an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), in deren Eigentum sich die Fläche befindet, gerichtet. Damit wird die BIMA in die Lage versetzt, die Entwicklung durch ein Markterkundungsverfahren mit dem Ziel einer zeitnahen Veräußerung des Areals gezielt voranzutreiben.
Zur Ausübung eines möglichen Erstzugriffsrechts auf die Fläche sieht die Stadt nicht zuletzt wegen der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen und Risiken keine Veranlassung. Die Stadt wird somit absehbar nicht als Verkäufer für die Vermarktung der Flächen direkt verantwortlich sein. Mit dem Bebauungsplan steuert die Stadt jedoch die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet in allen wesentlichen Aspekten. Ziel des Bebauungsplanverfahrens, das Ende 2022 begann, ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine zivile gewerbliche Nutzung auf dem aufgegebenen Kasernenareal zu schaffen. Dadurch soll der Wirtschaftsstandort Kaiserslautern unter Nutzung einer der verbliebenden militärischen Konversionsflächen gestärkt werden. So werden die Erschließung, die Art und das Maß der Bebauung, die zulässige Bauweise sowie die Umweltbelange festgesetzt – mit dem Anspruch, möglichst attraktive Flächen für qualitativ hochwertige Unternehmensansiedlungen zu schaffen. Weitere Fixierungen wie beispielsweise die Erschließung können in einem Städtebaulichen Vertrag gesteuert werden.
Ein wichtiger Verfahrensschritt wurde mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Bebauungsplan bereits erledigt. Ausgehend von den eingegangenen Stellungnahmen wird derzeit noch eine Verkehrsuntersuchung zur Klärung von Fragen des Anschlusses des Gebiets an die vorhandenen Verkehrsanlagen durchgeführt. Parallel wird der für das Bebauungsplanverfahren erforderliche Umweltbericht fertiggestellt. Nach Vorliegen aller Gutachten sollen die gewonnenen Erkenntnisse zügig in den Bebauungsplanentwurf einfließen und die weiteren Verfahrensschritte.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
2. Mai 2025
2. Mai 2025
2. Mai 2025
Events
Maimarkt mit Weindorf
26. April 2025 bis 5. Mai 2025
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
23. August 2023
27. März 2025
5. Februar 2021
4. Juli 2023
4. November 2024
21. Juli 2023
7. September 2023
5. April 2023
2. Juli 2023
22. Juni 2023
12. Dezember 2024
25. April 2023
15. März 2021
1. Juni 2021
14. Dezember 2024
31. Juli 2023
10. August 2023
23. Januar 2025
31. März 2025
18. Juli 2023
13. Januar 2025
8. Februar 2023
26. Juni 2020
16. Januar 2025
3. April 2023
10. Juli 2023
21. September 2023
9. Juni 2021
2. Mai 2024
10. Dezember 2024
14. Juli 2023
10. Januar 2024
18. Dezember 2023
14. September 2023
13. Dezember 2024
15. August 2023
28. September 2022
17. April 2025
5. Januar 2024
18. Februar 2025
6. April 2021
21. April 2024
16. August 2023