Kaiserslautern – Quartermaster: Altlastenmonitoring verzögert sich

Quartermaster: Altlastenmonitoring verzögert sich
Bebauungsplanverfahren liegt vorerst auf Eis
Das Bebauungsplanverfahren zur Entwicklung des Geländes der ehemaligen Quartermasterkaserne im Osten der Stadt kann frühestens im zweiten Halbjahr 2026 weiter vorangetrieben werden. Grund für die Verzögerung sind Kernbohrungen, die von Seiten des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) zur Überwachung der Grundwassersanierung geplant sind. Diese hätten eigentlich 2024 durchgeführt werden sollen, werden nun jedoch erst im kommenden Jahr vonstattengehen. Mit der Auswertung dieser und weiterer notwendiger Erkundungen ist somit frühestens im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Erst dann kann darauf aufbauend der Bebauungsplanentwurf entsprechend angepasst werden und hinsichtlich des Umgangs mit der Altlastensituation eine Basis für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens geschaffen werden.
Ziel des 2022 begonnenen Bebauungsplanverfahren ist, die ehemalige Kaserne zu einem Gewerbegebiet zu entwickeln. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erschließung und die Bebauung der Flächen innerhalb des Geltungsbereichs geschaffen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist das Referat Stadtentwicklung befasst. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Das Gelände der ehemaligen Quartermaster-Kaserne umfasst eine Fläche von ca. neun Hektar und wurde 1939 von der Reichswehr als Verpflegungslager errichtet und genutzt. 1951 übernahmen die US-Streitkräfte die Fläche. Die Kaserne wurde von den US-amerikanischen Streitkräften Ende des Jahres 1998 aufgegeben. Große Teile der Quartermaster-Kaserne sind nach wie vor bebaut und/oder versiegelt, die Fläche ist von starken Bodenbelastungen gekennzeichnet. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens muss durch Gutachten nachgewiesen werden, dass eine bauliche Nutzung des Kasernen-Geländes, gegebenenfalls auch nur in partiellen Teilen, unter Einhaltung der Vorgaben des Baugesetzbuches, möglich ist und dass bei einer dauerhaften Nutzung des Geländes keine Gefahren für den Menschen bestehen.
Aktuelle Beiträge
2. September 2025
2. September 2025
2. September 2025
2. September 2025
Events
The Beat Brothers • Gitarrenrockmusik von 1960 bis 1990
14. September 2025 - 17:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
21. Juli 2023
3. Juli 2023
29. August 2025
8. April 2021
11. Dezember 2023
6. November 2021
6. April 2021
20. November 2023
11. Dezember 2024
26. Oktober 2023
9. Januar 2024
27. März 2023
12. Dezember 2024
3. August 2025
18. November 2024
16. Juli 2025
26. August 2024
27. September 2024
17. April 2023
8. Mai 2023
17. August 2025
5. Januar 2025
31. Juli 2023
11. April 2023
12. Februar 2021
9. August 2023
20. Januar 2025
20. Juli 2023
13. April 2021
21. Juni 2025
8. März 2025
12. Juli 2022
19. Januar 2025
31. Mai 2025
2. März 2025
23. Februar 2025
1. Februar 2025