Kaiserslautern-Pirmasens – Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2025 der Arbeitsagentur melden

Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein.
Die Frist kann nicht verlängert werden.
Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich.
Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige. Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die browserbasierte Version löst zum Anzeigejahr 2024 die Vorgängerversion ab. Der Versand als CD-ROM wird eingestellt.
Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.
Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen.
Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren gibt es online:
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichtenarbeitgeber/schwerbehinderte-menschen
Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar.
Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
Aktuelle Beiträge
29. Juni 2025
29. Juni 2025
Events
Steffi & the Backbeats – AUF DEM ALTSTADTFEST IN KAISERSLAUTERN!
6. Juli 2025 - 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
17. Januar 2025
22. Juni 2021
12. Dezember 2024
29. September 2023
3. August 2023
15. November 2024
27. Mai 2024
10. Dezember 2024
10. Mai 2023
21. Juni 2025
18. Juli 2023
11. September 2024
9. Juni 2020
16. Januar 2025
12. März 2024
15. März 2023
6. April 2025
13. April 2025
6. November 2021
16. Januar 2025
18. Januar 2025
21. April 2024
10. August 2023
1. März 2025
7. September 2023
1. Juni 2025
22. Juni 2020
19. April 2025
11. Dezember 2024
28. Juli 2023
30. September 2024
26. Januar 2025
3. Februar 2025
17. Juli 2023
9. März 2021
27. September 2024