Kaiserslautern – Parkvergehen im öffentlichen Raum sind Sache der Stadt

Unberechtigte Schreiben von Dritten bitte an die Straßenverkehrsbehörde senden
Bußgeldbescheide bei Parkverstößen im öffentlichen Straßenraum kommen ausschließlich von der Stadt Kaiserslautern. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde aus gegebenem Anlass hin. Offenbar werden derzeit PKW-Besitzer, die auf öffentlichen Flächen parken, wegen vermeintlicher Vergehen von privaten Parkplatzunternehmen angeschrieben. Der in den Schreiben geäußerte Vorwurf liegt darin, dass durch das Parken im öffentlichen Raum angeblich ein Privatparkplatz blockiert worden sein soll und deswegen der Besitzer des Parkplatzes daran gehindert gewesen sein soll, seinen Parkplatz zu nutzen. Die Schreiben fordern den Fahrzeughalter zu einem außergerichtlichen Vergleich (Zahlung einer Geldsumme) auf. In den Schreiben wird regelmäßig damit gedroht, dass nach dem Verstreichenlassen der Vergleichsfrist die Sache an bereits bevollmächtigte Rechtsanwälte abgegeben werde.
Private Parkplatzunternehmen sind nicht berechtigt, Ansprüche für Parkvergehen auf öffentlichen Verkehrsflächen geltend zu machen. Wer von einem solchen Schreiben betroffen ist, wird gebeten, das Schreiben des privaten Parkraumbewirtschafters per E-Mail an strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de oder postalisch als Kopie an die Stadt Kaiserslautern – Referat Recht und Ordnung – Straßenverkehrsbehörde, Rathaus Nord, Gebäude B, Benzinoring 1, zu senden.
Sofern tatsächlich auf einem privaten Parkplatz geparkt wurde, kann der geltend gemachte Anspruch jedoch berechtigt sein und fällt dann nicht in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Diese Parkplätze sind entsprechend beschildert, sodass sie als Privatparkplätze erkennbar sind.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
23. Februar 2026
23. Februar 2026
23. Februar 2026
23. Februar 2026
Events
„Der Rebell“ – Ein Abendessen mit Ewald Lienen
23. Februar 2026 - 18:30 Uhr bis 18. September 2026 - 22:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
25. Oktober 2025
3. Juli 2023
9. November 2021
10. Juli 2021
3. Februar 2026
15. November 2025
22. Juni 2020
18. Juli 2023
3. Februar 2025
29. März 2025
15. November 2024
16. Januar 2025
11. November 2024
29. August 2025
5. November 2025
3. Juli 2023
29. Juni 2025
25. November 2025
5. April 2025
24. Juli 2023
21. Juli 2023
15. November 2024
19. August 2024
18. Juli 2023
19. Dezember 2022
14. Juli 2023
2. Dezember 2025
15. Februar 2026
12. November 2024
26. Juni 2020
8. April 2024
26. Februar 2024
24. Januar 2026
13. April 2021
10. Juli 2023
13. Januar 2026
22. Januar 2021

