Kaiserslautern – Neues Onlineformular für die Zweitwohnungsteuer

Bürgerinnen und Bürger erhalten künftig im Bürgercenter ein Merkblatt
Ab sofort ist die Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer über ein Online-Formular auf der Website der Stadt Kaiserslautern möglich. In diesem Zusammenhang wurde ein neues Merkblatt zur Zweitwohnungsteuer mit den wichtigsten Informationen erstellt. Es soll künftig im Bürgercenter an Bürgerinnen und Bürger ausgehändigt werden, die eine Nebenwohnung in Kaiserslautern angemeldet haben. Das Merkblatt enthält unter anderem einen QR-Code, mit dem sich das Onlineformular direkt ansteuern lässt.
Von dem Online-Verfahren verspricht sich die Steuerabteilung der Stadt schnellere Abläufe mit weniger Postverkehr und Papieraufkommen. Bis dato wurden Personen, die eine Nebenwohnung in Kaiserslautern angemeldet haben, im Nachgang von der Stadt postalisch angeschrieben.
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und bezieht sich auf das Innehaben einer Nebenwohnung im Gebiet der Stadt Kaiserslautern. Sie wird seit 2009 erhoben, jeweils für das Kalenderjahr. Bemessungsgrundlage ist die Nettokaltmiete.
Das Online-Formular ist unter der Kurz-URL www.kaiserslautern.de/zweitwohnungssteuer zu finden, alternativ unter www.kaiserslautern.de -> Serviceportal -> Dienstleistungen A-Z -> Z -> Zweitwohnungssteuer.
Stadt Kaiserslautern
BUNT GEMISCHT
21. November 2024
14. September 2023
7. Mai 2024
23. November 2023
23. Februar 2025
9. Juni 2021
9. Februar 2025
22. April 2021
23. November 2025
26. November 2025
5. Mai 2020
15. November 2024
3. Mai 2025
26. Januar 2026
30. Juni 2023
11. Februar 2021
10. August 2023
5. Januar 2026
31. Januar 2025
1. Dezember 2025
28. November 2025
10. August 2023
8. Juli 2024
7. Juni 2026
6. April 2025
30. März 2026
10. August 2023
29. November 2025
13. Mai 2025
30. Dezember 2025
17. Mai 2026
11. Dezember 2024
31. Mai 2026


