Kaiserslautern – Neues Onlineformular für die Zweitwohnungsteuer

Bürgerinnen und Bürger erhalten künftig im Bürgercenter ein Merkblatt
Ab sofort ist die Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer über ein Online-Formular auf der Website der Stadt Kaiserslautern möglich. In diesem Zusammenhang wurde ein neues Merkblatt zur Zweitwohnungsteuer mit den wichtigsten Informationen erstellt. Es soll künftig im Bürgercenter an Bürgerinnen und Bürger ausgehändigt werden, die eine Nebenwohnung in Kaiserslautern angemeldet haben. Das Merkblatt enthält unter anderem einen QR-Code, mit dem sich das Onlineformular direkt ansteuern lässt.
Von dem Online-Verfahren verspricht sich die Steuerabteilung der Stadt schnellere Abläufe mit weniger Postverkehr und Papieraufkommen. Bis dato wurden Personen, die eine Nebenwohnung in Kaiserslautern angemeldet haben, im Nachgang von der Stadt postalisch angeschrieben.
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und bezieht sich auf das Innehaben einer Nebenwohnung im Gebiet der Stadt Kaiserslautern. Sie wird seit 2009 erhoben, jeweils für das Kalenderjahr. Bemessungsgrundlage ist die Nettokaltmiete.
Das Online-Formular ist unter der Kurz-URL www.kaiserslautern.de/zweitwohnungssteuer zu finden, alternativ unter www.kaiserslautern.de -> Serviceportal -> Dienstleistungen A-Z -> Z -> Zweitwohnungssteuer.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
19. Juni 2026
Events
The Black Lane – AUF DEM ALTSTADTFEST IN KAISERSLAUTERN!
4. Juli 2026 - 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
13. Oktober 2024
26. Dezember 2025
15. März 2023
27. Februar 2026
29. September 2025
2. Januar 2026
30. Mai 2023
19. Oktober 2025
20. April 2026
2. August 2023
2. November 2025
25. April 2026
23. Januar 2025
23. Februar 2026
24. Mai 2023
4. September 2024
10. Januar 2024
6. April 2023
27. März 2023
23. April 2026
8. Mai 2025
20. März 2023
10. August 2023
22. April 2021
26. April 2026
16. Juli 2025
1. September 2024
2. Oktober 2025
26. September 2023
5. April 2026
14. August 2023
12. Januar 2025
23. Oktober 2024




