Kaiserslautern – Nach 180 Jahren erstmals eine Frau an der Spitze

OB Beate Kimmel neue Vorsitzende der Reichswaldgenossenschaft
Das war eine historische Sitzung der Reichswaldkommission: Erstmals seit 1840 wird die Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern mit Oberbürgermeisterin Beate Kimmel von einer Frau geführt.
Den Reichswald bei Kaiserslautern gibt es seit über 1000 Jahren. Er gehörte schon immer dem Staat, aber die Bürgerinnen und Bürger in den Reichswaldgemeinden haben Nutzungsrechte, die ebenso alt sind. Ganz friedlich ging es allerdings nie zu im Reichswald, denn immer wieder wurde teilweise erbittert um die beanspruchten Rechte gekämpft. Meistens zwischen Gemeinden und Obrigkeit. Schließlich führte ein Vergleich von 1839 zu einem „Reglement“ (heute würde man Satzung dazu sagen), in welchem Rechte und Pflichten geregelt sind, die im Prinzip bis heute gelten. Seither ist die Reichswaldgenossenschaft (RWG) die gemeinsame Vertretung aller Reichswaldgemeinden. Eine Kommission, bestehend aus insgesamt zwei Vertretern der Stadt Kaiserslautern und insgesamt fünf Vertretern der umliegenden Reichswaldgemeinden, regelt die Geschäfte. Und gemäß des Reglements ist der/die jeweilige Oberbürgermeister/-in der Stadt Kaiserslautern auch Vorsitzender der RWG-Kommission. Genau 183 Jahre lang waren das immer Männer.
„Ich freue mich sehr darauf, mich in der wohl ältesten kommunalen Vereinigung im Land verantwortlich einzubringen. Denn die RWG hat nicht nur ein ehrwürdiges Alter, sie ist – gerade in Zeiten enger kommunaler Finanzen – von unschätzbarer Bedeutung für die Stadt und die Reichswaldgemeinden“, so die Oberbürgermeisterin nach der Sitzung. „Und es ist zur Abwechslung auch einmal einfach nur schön, in einer Institution ohne wirtschaftliche Zukunftsängste mitwirken zu können“, verrät Beate Kimmel schmunzelnd. Die RWG hat seit 1982 rund 80 Millionen Euro an ihre Gemeinden ausgeschüttet – und sie wird auch künftig alle zwei Jahre eine ansehnliche siebenstellige Summe überweisen, so ein Grundsatzbeschluss der Kommission. Das Geld kommt überwiegend aus den Erträgen von Erpachtgrundstücken, welche man nach einem gegen das Land Rheinland-Pfalz gewonnenen Prozess erworben hatte. Die Gemeinden wiederum können diese Erträge vollständig für sich verwenden, denn davon müssen keine Umlagen an die Verbandsgemeinden, den Kreis oder an Land und Bund abgeführt werden, wie dies beispielsweise bei Steuereinnahmen der Fall sei.
Aktuelle Beiträge
27. Februar 2026
27. Februar 2026
Events
„30 Years Later“ Tour | One Night of Dire Straits – Tribute Show
3. Mai 2026 - 19:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
13. April 2025
4. Juli 2023
10. November 2025
23. November 2025
18. Februar 2021
5. Juli 2023
29. Mai 2025
13. Dezember 2023
13. Dezember 2025
3. April 2023
29. November 2025
4. Juli 2023
25. Juli 2023
23. Januar 2025
13. September 2025
7. Dezember 2025
18. Februar 2022
28. November 2025
8. Juni 2025
27. November 2024
13. Oktober 2025
22. März 2021
30. Dezember 2025
22. Juni 2020
8. April 2024
16. Mai 2025
1. Februar 2026
3. Januar 2024
13. Januar 2025
20. Januar 2026
25. August 2025
3. Februar 2026
21. November 2024
6. April 2023
21. Februar 2025
26. Dezember 2025
23. November 2023
2. Oktober 2023
27. Mai 2021
11. Februar 2021


