Kaiserslautern – Glasfaserausbau: Stadt ist nicht in die Vermarktung involviert

Autor/in: Pressestelle
Unternehmen werben derzeit vermehrt um Kunden
Derzeit betreiben einige Glasfaserunternehmen im Stadtgebiet Kundenakquise und versuchen an der Haustür, mit ihren Angeboten zu werben und in die Vorvermarktung zu gehen. Denn erst ab einer bestimmten Quote tatsächlich interessierter Nutzer des Breitbandangebots ist der tatsächliche Ausbau für die Betreiberfirmen rentabel. Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass sie selbst nicht in die Vermarktung involviert ist. Die Stadt stellt lediglich ihr Straßennetz für den Glasfaserausbau den Betreibern nach Absprache zur Verfügung.
„Der Glasfaserausbau gehört zu den Infrastrukturthemen der Zukunft. Als digitale Stadt sind wir auf Unternehmen angewiesen, die in die Glasfaserinfrastruktur investieren wollen“, unterstreicht Baudezernent Manuel Steinbrenner. „Wir als Straßenbaulastträger müssen natürlich darüber informiert sein, wenn ins Straßennetz für die Leitungsverlegung eingegriffen wird. Hier fordern wir auf eine nachweislich gute Ausbauqualität. In das Marktgeschehen können und dürfen wir jedoch nicht aktiv eingreifen.“
Zurzeit erreichen die Verwaltung viele Anfragen aus der Bürgerschaft, die verunsichert sind, wenn Glasfaseranbieter über Haustürakquisen Vertragsabschlüsse initiieren wollen. „Das nehmen wir natürlich sehr ernst“, so der Beigeordnete weiter. Eine allgemeingültige Handlungsempfehlung kann die Verwaltung hierbei nicht darreichen. Bei Unsicherheiten ist es daher ratsam, sich an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu wenden, die auf ihrer Homepage unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bereits einige Informationen zum Thema Glasfaseranschluss übersichtlich zusammengestellt habt.
Kontakt
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Fackelstr. 22
Telefon: 0631/92881
Mail: info@vz-rlp.de
Aktuelle Beiträge
11. Dezember 2025
11. Dezember 2025
11. Dezember 2025
10. Dezember 2025
Events
Neujahrskonzert 2026
11. Januar 2026 - 17:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
8. Januar 2025
17. November 2023
3. Februar 2025
5. Oktober 2025
3. August 2025
14. November 2024
20. Juli 2025
6. Juli 2025
5. April 2023
5. Januar 2025
23. November 2025
29. März 2023
27. November 2024
16. Juli 2025
7. August 2023
17. Juli 2025
18. Februar 2024
3. Januar 2024
2. September 2025
29. Juni 2023
14. Dezember 2023
14. Juni 2023
18. September 2023
22. April 2021
14. August 2020
19. Januar 2025
20. Januar 2025
12. Juli 2023
31. August 2023
13. April 2024
30. März 2023
5. Juli 2023
21. November 2025
13. Dezember 2024
23. Februar 2025
25. Juni 2025
2. März 2025
13. Mai 2025
24. Februar 2025
5. Juni 2023
25. Januar 2025
7. August 2023
28. April 2021


