Kaiserslautern – Ein Schritt in Richtung eines genehmigten Haushalts
Stadtrat beschließt Anpassung der Grundsteuerhebesätze
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10. März den städtischen Haushalt für das Jahr 2025 mit kleinen Anpassungen erneut beschlossen. Er wird nun wieder der Kommunalaufsicht ADD vorgelegt, die das ursprünglich im November beschlossene hochdefizitäre Zahlenwerk beanstandet hatte. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde konnte die Stadt nicht nachweisen, dass die planmäßigen Fehlbeträge als unvermeidbar und nicht reduzierbar beurteilt werden können. Zusammenfassend kam die Kommunalaufsicht zu dem Ergebnis, dass die Stadt der „Verpflichtung, unter größtmöglicher Kräfteanspannung die Einhaltung des Haushaltsausgleichsgebotes in allen Haushaltsjahren sicherzustellen bzw. bei objektiver Unmöglichkeit dessen wenigstens die Fehlbeträge so gering wie möglich zu halten, nicht nachgekommen“ sei.
Die zentrale Anpassung, die der Stadtrat am vergangenen Montag im Sinne der Forderung der ADD vornahm, war die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze auf 775 Prozent für bebaute Grundstücke und 1520 Prozent für unbebaute und Gewerbegrundstücke. Wie bereits berichtet, führt die Grundsteuerreform bei Festhalten am bisherigen Hebesatz zu Mindereinnahmen in Millionenhöhe in Kaiserslautern, so dass im Sinne der sogenannten Aufkommensneutralität die Stadt angehalten war, die Hebesätze anzupassen. Zudem stellen der Verzicht auf Steuereinnahmen und eine damit verbundene erhöhte Kreditfinanzierung einen Verstoß gegen die Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen der Stadt dar.
Die Anhebung der Hebesätze reduziert das Defizit durch die Grundsteuereinnahmen auf nun nur noch 26.000 Euro. Dieser Fehlbetrag soll durch eine Globaleinsparung ausgeglichen werden. Das Gesamtdefizit im Ergebnishaushalt beläuft sich damit auf nur noch 38 Millionen Euro. Wie Oberbürgermeisterin Kimmel erläuterte, habe sie von der ADD jedoch das Signal erhalten, dass in der Betrachtung der Haushalte 2025 und 2026 für die ADD im Einzelfall defizitäre Haushalte vorstellbar und somit genehmigungsfähig seien.
Einstimmig stellte sich der Stadtrat am Montag im Rahmen des Haushaltsentscheids gegen die Einführung einer Gebühr für den Winterdienst – was gemäß einer Prüfungsfeststellung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz als potenzielle kommunale Einnahmequelle zu prüfen war. Beschlossen wurde wiederum, die Einführung einer Übernachtungssteuer ab dem Haushaltsjahr 2026 zu prüfen.
Mit einem Versand der Grundsteuerbescheide ist nicht vor Ende April zu rechnen. Derzeit werden Systemeinstellungen zu den Hebesätzen vorgenommen und die Steuern veranlagt. Erst danach erfolgen Druck und Versand.
Stadt Kaiserslautern
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