Kaiserslautern – Digitale Passbilder: Übergangsfrist bis 31. Juli

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nach den pass- und personalausweisrechtlichen Vorschriften für Personalausweis- und Passanträge nur noch digitale Passbilder verwendet werden.
Diese müssen entweder in den Passbehörden an entsprechenden Foto-Aufnahmegeräte angefertigt oder von Fotografen aufgenommen und medienbruchfrei in einer zertifizierten Cloud an die Passbehörden übermittelt worden sein. Das gilt bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses im Bürgercenter ebenso wie bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln und Passersatzpapieren in der Ausländerbehörde.
Bundesweit werden die Passbehörden überwiegend von der Bundesdruckerei mit sogenannten PointID-Geräten (Passfotoaufnahmegeräte) ausgestattet. Aufgrund der sehr großen Stückzahl an auszuliefernder PointID-Geräte verzögert sich die Aufstellung der Geräte jedoch über den 1. Mai hinaus. Für die Stadtverwaltung Kaiserslautern, die drei Geräte für das Bürgercenter bestellt hat, steht aktuell noch kein Lieferzeitpunkt fest. Die Anfertigung von Passbildern im Bürgercenter ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Aus den vorgenannten Gründen hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat daher kurzfristig eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025 festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Passbehörden auch noch ausgedruckte und selbst mitgebrachte Passbilder für Personalausweis- und Passanträge verwenden.
Stadt Kaiserslautern
BUNT GEMISCHT
21. März 2023
27. März 2025
14. August 2020
27. Juli 2025
11. April 2023
18. April 2023
9. Juni 2021
25. Juli 2023
20. Juli 2025
19. Juni 2023
29. Dezember 2023
28. August 2023
26. Februar 2024
12. April 2025
24. Juli 2023
18. Februar 2025
17. Mai 2024
14. Mai 2025
5. April 2023
29. März 2023
8. März 2021
5. April 2023
15. Juni 2025
1. Januar 2025
16. Februar 2025
7. Mai 2024
14. Juli 2023
10. März 2025
11. November 2024
11. Juni 2025
31. März 2021
25. Mai 2025
24. April 2020
13. Juli 2025