Kaiserslautern – Ausländerbehörde: Nur noch digitale Passfotos einreichbar

Neuregelung ab dem 01. Mai
Nicht nur bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises, sondern auch bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln und Passersatzpapieren für Ausländer können ab dem 01. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder eingereicht beziehungsweise verwendet werden. Diese neue Regelung ist auf das sogenannte „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ zurückzuführen, das bereits Ende 2020 verabschiedet wurde und mögliche Manipulationen weiter erschweren soll.
In der Praxis bedeutet dies, dass die für die Aufenthaltstitel und Passersatzpapiere benötigten Lichtbilder nur noch digital bei der Ausländerbehörde eingereicht werden können. Fotos in Papierform werden dort nicht mehr angenommen, auch gibt es keine Möglichkeiten, aktuell Aufnahmen direkt bei der Behörde anfertigen zu lassen. Dies kann nur über einen externen, hierfür extra zertifizierten Dienstleister erfolgen. Die Antragstellenden erhalten dort einen QR-Code, den sie zur Ausländerbehörde mitbringen. Diese kann dann das Lichtbild mittels spezieller Handscanner digital weiterverarbeiten und zuordnen.
Bei den Fotos selbst muss es sich um so genannte biometrische Passbilder handeln. Vorgeschrieben ist dabei neben einer geraden Sitzposition und einem einfarbigen Hintergrund auch ein neutraler Gesichtsausdruck und ein bestimmtes Format. Diese Standards der elektronisch erfassten Merkmale sollen die automatische Identifizierung an staatlichen Stellen wie bei der Polizei oder an Grenzen gewährleisten.
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