Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
19. März 2026
Events
WEiN LAND BASS FESTIVAL 2026
9. Mai 2026 - 14:00 Uhr bis 10. Mai 2026 - 5:00 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
11. August 2025
1. August 2023
14. Juli 2023
9. Mai 2024
13. Oktober 2023
5. April 2023
19. Dezember 2022
10. März 2021
14. Dezember 2025
11. August 2023
27. September 2023
29. September 2025
7. September 2025
1. März 2025
16. Januar 2025
1. Dezember 2025
24. Januar 2026
21. Februar 2025
30. Januar 2026
2. März 2025
19. Juni 2023
28. November 2025
21. November 2021
9. März 2021
19. Juni 2023
26. Januar 2025
29. Juni 2023
16. Oktober 2023
12. Januar 2026
11. Oktober 2025
8. Mai 2023
24. Januar 2026
23. Juli 2025
3. Juli 2023
9. November 2025
