Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
BUNT GEMISCHT
18. Juli 2023
17. April 2023
11. Februar 2021
24. Januar 2025
21. Februar 2026
11. Oktober 2025
29. September 2023
3. Februar 2025
4. November 2024
31. Juli 2023
4. April 2020
8. Mai 2023
25. Juni 2025
9. August 2023
17. April 2024
1. Dezember 2025
10. Juli 2021
7. August 2023
26. August 2021
6. Januar 2026
30. November 2025
16. Mai 2025
1. August 2025
30. Oktober 2023
6. November 2021
3. Juni 2026
18. Dezember 2024
21. April 2023
26. Mai 2023
20. März 2023
22. November 2025
31. August 2023
20. September 2025
26. Oktober 2025
14. Dezember 2024
24. August 2023
29. Januar 2021



