Hundehalter müssen Steuern zahlen. Infos zu Meldefristen und Verpflichtungen

Verwaltung gewährt straffreies Nachmelden bis 31. Oktober
Während der Corona-Pandemie konnte bundesweit beobachtet werden, dass immer mehr Menschen sich ein Haustier anschaffen. Insbesondere Hunde erfreuen sich offenbar wachsender Beliebtheit. Auch in Kaiserslautern wurden im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 5. August 2021 802 Hunde angemeldet und damit 182 mehr als im Zeitraum vom 1. März 2018 bis zum 5. August 2019 (620).
Mit der Hundehaltung sind jedoch auch Verpflichtungen verbunden. In Kaiserslautern sind gemäß der städtischen Hundesteuersatzung alle Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug bei der Steuerabteilung der Stadtverwaltung anzumelden. Wer dieser Verpflichtung nicht in der vorgegebenen Frist nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann dafür mit einer Geldbuße belegt werden.
Die Stadtverwaltung räumt aufgrund der besonderen Umstände und vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie einen straffreien Nachmeldezeitraum ein. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2021 die in ihrem Haushalt lebenden Hunde an- bzw. nachmelden, werden nicht mit einem Bußgeld belegt. Dies gilt auch, sollten der Hund bzw. die Hunde bereits länger im Haushalt gehalten werden.
Für Anmeldungen steht ein Onlinefomular der Stadtverwaltung zur Verfügung, das im Serviceportal unter www.kaiserslautern.deoder direkt über den angehängten QR-Code abgerufen werden kann. Auch Anmeldungen per Post oder Fax sind möglich, es wird jedoch gebeten, auch dafür das vorgesehene Formular zu nutzen, das von der Homepage heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Es ist auch an der Rathausinformation erhältlich.
Bei weiteren Fragen rund um die Hundesteuer und die Hundebestandsaufnahme gibt die Steuerabteilung der Stadtverwaltung Kaiserslautern gerne Auskunft. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen Angelika Leineweber-Zerotzki (Tel.: 0631/365-2650), Jutta Taciak (Tel.: 0631/365-2651), Steffi Schneider (Tel.: 0631/365-2649) und Manuel Wagner (Tel.: 0631/365-4649) als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner zur Verfügung. Email-Anfragen bitte an hundesteuer@kaiserslautern.de.
Im Serviceportal unter www.kaiserslautern.definden sich neben den Anmeldeformularen auch viele weitere Informationen zur Hundesteuer. Auch ein Leitfaden für Hundehalter ist dort abrufbar.
BUNT GEMISCHT
22. April 2021
16. Dezember 2023
15. Mai 2023
6. Februar 2021
10. Mai 2023
22. Juni 2020
10. Mai 2024
19. April 2025
12. Dezember 2024
20. August 2021
23. Mai 2024
29. Februar 2024
21. April 2025
13. August 2023
19. Juni 2025
13. Mai 2025
28. September 2022
10. Juli 2023
11. November 2024
12. Juli 2023
13. Juli 2023
19. April 2021
31. Januar 2025
30. März 2023
12. Mai 2023
7. Mai 2024
14. März 2025
9. Mai 2024
20. Januar 2025
27. März 2025
9. August 2023
1. März 2025
10. August 2025
18. August 2024
9. Mai 2024
23. März 2023
21. April 2023