Hundehalter müssen Steuern zahlen. Infos zu Meldefristen und Verpflichtungen

Verwaltung gewährt straffreies Nachmelden bis 31. Oktober
Während der Corona-Pandemie konnte bundesweit beobachtet werden, dass immer mehr Menschen sich ein Haustier anschaffen. Insbesondere Hunde erfreuen sich offenbar wachsender Beliebtheit. Auch in Kaiserslautern wurden im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 5. August 2021 802 Hunde angemeldet und damit 182 mehr als im Zeitraum vom 1. März 2018 bis zum 5. August 2019 (620).
Mit der Hundehaltung sind jedoch auch Verpflichtungen verbunden. In Kaiserslautern sind gemäß der städtischen Hundesteuersatzung alle Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug bei der Steuerabteilung der Stadtverwaltung anzumelden. Wer dieser Verpflichtung nicht in der vorgegebenen Frist nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann dafür mit einer Geldbuße belegt werden.
Die Stadtverwaltung räumt aufgrund der besonderen Umstände und vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie einen straffreien Nachmeldezeitraum ein. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2021 die in ihrem Haushalt lebenden Hunde an- bzw. nachmelden, werden nicht mit einem Bußgeld belegt. Dies gilt auch, sollten der Hund bzw. die Hunde bereits länger im Haushalt gehalten werden.
Für Anmeldungen steht ein Onlinefomular der Stadtverwaltung zur Verfügung, das im Serviceportal unter www.kaiserslautern.deoder direkt über den angehängten QR-Code abgerufen werden kann. Auch Anmeldungen per Post oder Fax sind möglich, es wird jedoch gebeten, auch dafür das vorgesehene Formular zu nutzen, das von der Homepage heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Es ist auch an der Rathausinformation erhältlich.
Bei weiteren Fragen rund um die Hundesteuer und die Hundebestandsaufnahme gibt die Steuerabteilung der Stadtverwaltung Kaiserslautern gerne Auskunft. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen Angelika Leineweber-Zerotzki (Tel.: 0631/365-2650), Jutta Taciak (Tel.: 0631/365-2651), Steffi Schneider (Tel.: 0631/365-2649) und Manuel Wagner (Tel.: 0631/365-4649) als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner zur Verfügung. Email-Anfragen bitte an hundesteuer@kaiserslautern.de.
Im Serviceportal unter www.kaiserslautern.definden sich neben den Anmeldeformularen auch viele weitere Informationen zur Hundesteuer. Auch ein Leitfaden für Hundehalter ist dort abrufbar.
Aktuelle Beiträge
10. Mai 2025
10. Mai 2025
Events
Pirmasenser Maimarkt
30. April 2025 bis 11. Mai 2025
BUNT GEMISCHT
23. Januar 2024
7. Mai 2021
17. November 2021
19. April 2024
22. März 2025
3. Mai 2025
8. Mai 2023
20. November 2024
4. Juli 2022
24. Juli 2023
31. Juli 2023
8. April 2024
15. November 2024
17. März 2023
1. Oktober 2021
15. März 2023
3. Mai 2025
10. August 2023
24. Mai 2023
2. Januar 2025
5. April 2023
3. April 2023
13. Juli 2021
6. Februar 2024
14. August 2023
20. März 2023
27. September 2024
8. Mai 2025
15. März 2023
22. März 2021
8. Februar 2025
4. Juli 2023
27. Mai 2024
14. Juni 2023
10. August 2023
20. März 2023
30. April 2020