Das ändert sich 2026 beim Thema Finanzen – Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Höhere Sozialbeiträge für Gutverdienende

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Beschäftigte mit höheren Einkommen mehr Sozialabgaben entrichten. Hintergrund ist, dass die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Arbeitslosen- sowie Krankenversicherung erneut deutlich angehoben werden. Bis zu diesen Einkommensgrenzen sind Beiträge fällig, darüber bleibt das Einkommen beitragsfrei. Ursache für die kräftigen Anpassungen: Die Grenzen orientieren sich an der durchschnittlichen Lohnentwicklung des Vor-Vorjahres, die 2024 bei 5,16 Prozent lag.

In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze um 300 Euro auf künftig 5.812,50 Euro brutto pro Monat. Für Arbeitnehmer:innen mit entsprechendem Einkommen bedeutet das monatlich 28,50 Euro zusätzliche Kosten bei der Krankenkasse mit dem höchsten Zusatzbeitrag. In der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose 6,30 Euro mehr, Eltern mit einem Kind 5,40 Euro zusätzlich. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, erhöht sich von 73.800 auf 77.400 Euro Jahresbrutto.

Auch in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden die Grenzen angehoben: von 8.050 auf 8.450 Euro. Damit müssen auf weitere 400 Euro des Gehalts Beiträge gezahlt werden. Für Betroffene bedeutet das monatlich 37,20 Euro mehr für die Rentenversicherung sowie 5,20 Euro zusätzlich für die Arbeitslosenversicherung.


Private Krankenversicherung wird teurer

Viele private Krankenversicherungen erhöhen ihre Beiträge. Bereits Anfang 2026 sind rund 60 Prozent der Versicherten betroffen und müssen durchschnittlich 13 Prozent mehr zahlen. Im weiteren Jahresverlauf ist damit zu rechnen, dass zusätzliche Anbieter ihre Tarife ebenfalls anheben. Wer die steigenden Kosten nicht tragen kann, hat die Möglichkeit, innerhalb der eigenen Versicherung in einen anderen Tarif mit vergleichbarem oder geringerem Leistungsumfang zu wechseln oder die Selbstbeteiligung zu erhöhen. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob eine Beitragserhöhung erfolgt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zudem eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, beispielsweise über die Familienversicherung oder durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass die Versicherten jünger als 55 Jahre sind.


Digitaler Steuerbescheid wird Standard

Die Finanzämter stellen ihre Verfahren um: Ab 2026 wird der digitale Steuerbescheid für alle zur Regel, die ihre Steuererklärung über das Elster-Portal elektronisch einreichen. Während bisher eine aktive Zustimmung erforderlich war, müssen Steuerpflichtige künftig ausdrücklich widersprechen, wenn sie keinen digitalen Bescheid möchten. Sobald der Bescheid verfügbar ist, erhalten Nutzer:innen eine Benachrichtigung per E-Mail. Der Abruf ist sowohl direkt über Elster als auch über andere Steuersoftware möglich. Statt eines postalischen Schreibens wird ein rechtsverbindlicher PDF-Bescheid bereitgestellt. Wer seine Steuererklärung weiterhin auf Papierformularen abgibt, erhält den Bescheid wie bisher per Post.


Reform der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Am 20. November 2026 treten in Deutschland neue EU-Schutznormen für Verbraucherkredite in Kraft. Ziel ist es, Verbraucher:innen besser vor Überschuldung zu bewahren, indem die Anforderungen an die Kreditvergabe verschärft werden. Künftig ist eine verpflichtende und strengere Kreditwürdigkeitsprüfung auch bei Kleinkrediten unter 200 Euro sowie bei Krediten mit Laufzeiten von weniger als drei Monaten vorgesehen. Damit werden auch die meisten „buy-now-pay-later“-Angebote von den neuen Regeln erfasst.

Darüber hinaus werden die Transparenz- und Informationspflichten der Kreditgeber ausgeweitet. Zusätzlich gelten neue Vorgaben für den Umgang mit Rückzahlungsschwierigkeiten. Kritisch sehen die Verbraucherzentralen, dass die Pflicht zur Schriftform bei der Kreditvergabe entfallen soll. Damit könnte die Aufnahme eines Kredits zu einfach werden, was die Gefahr birgt, dass Verbraucher:innen nicht ausreichend Zeit haben, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen.


Reform des Bürgergelds

Im Frühjahr 2026 soll eine Reform des Bürgergeldes in Kraft treten. Vorgesehen sind strengere Sanktionen, wenn Termine im Jobcenter nicht wahrgenommen oder angebotene Arbeitsstellen abgelehnt werden. In solchen Fällen können die Zahlungen in einem gestuften Verfahren zunächst reduziert und schließlich vollständig gestrichen werden. Gleichzeitig ist geplant, das Bürgergeld künftig unter der Bezeichnung Grundsicherung fortzuführen. An der Höhe der Leistungen ändert sich dabei nichts.


Erhöhung des Kindergelds

Ab Januar 2026 wird das Kindergeld in Deutschland erneut angehoben. Familien erhalten künftig 259 Euro pro Kind und Monat, was einem Plus von vier Euro gegenüber 2025 entspricht. Parallel steigt auch der Kinderfreibetrag auf 6.828 Euro pro Jahr, also um 156 Euro. Die Anpassungen erfolgen automatisch und sind eine Reaktion auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten.


Anhebung des monatlich pfändungsfreien Betrags

Zum 1. Juli 2026 wird die Pfändungsfreigrenze turnusgemäß angepasst. Schuldner:innen können mit einer Erhöhung des Freibetrags rechnen, deren genaue Höhe im Frühjahr 2026 festgelegt wird. In den vergangenen Jahren lagen die Anpassungen zwischen vier und sechs Prozent. Angehoben werden sowohl die pfandfreien Grundbeträge als auch die zusätzlichen Freibeträge, etwa für Unterhaltspflichten. Die neuen Werte müssen automatisch von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und -abtretungen sowie von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto berücksichtigt werden.


Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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