Das ändert sich 2026 beim Thema Digitales – Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

KI-Kennzeichnungspflicht
Ab dem 2. August 2026 treten neue Transparenzpflichten aus der europäischen KI-Verordnung in Kraft. Sie legen verbindliche Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz fest. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen künftig kennzeichnen, wenn Inhalte wie Texte, Bilder, Audio oder Videos durch KI erstellt wurden. Auch der Einsatz von KI-Chatbots, beispielsweise im Kundensupport, unterliegt dieser Kennzeichnungspflicht. Gleiches gilt für Systeme zur Emotionserkennung oder zur biometrischen Kategorisierung.
Die neuen Vorgaben sollen sicherstellen, dass Verbraucher:innen jederzeit erkennen können, wann sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte nutzen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, solche Inhalte kritisch einzuordnen, Täuschungen zu vermeiden und bewusste Entscheidungen zu treffen.
Weiterführende Informationen: Mehr zur Funktionsweise und zu Risiken von Künstlicher Intelligenz
Verschärfte Richtlinie in der IT-Sicherheit
Am 13. November 2025 hat die Bundesregierung das NIS-2-Umsetzungsgesetz beschlossen und damit die zweite europäische Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit in deutsches Recht überführt. Das Gesetz sieht strengere Sicherheitsanforderungen sowie umfassendere Meldepflichten bei Cybervorfällen vor.
Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich: Neben Betreibern kritischer Infrastrukturen sind nun auch zahlreiche weitere Branchen und Sektoren einbezogen, die für Verbraucher:innen von hoher Bedeutung sind. Ziel ist es, die IT-Sicherheit innerhalb der Europäischen Union zu stärken und dadurch den Schutz sensibler persönlicher Daten zu verbessern.
Widerrufsbutton ab Juni Pflicht
Ab dem 19. Juni 2026 wird es für Verbraucher:innen einfacher, einen im Internet geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Unternehmen, die Vertragsabschlüsse über Webseiten oder Apps anbieten, müssen künftig einen elektronischen Widerrufsbutton bereitstellen. Dieser muss klar erkennbar und mit „Vertrag widerrufen“ oder einer ähnlichen Formulierung beschriftet sein, damit die Funktion leicht auffindbar ist.
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass ein Widerruf genauso unkompliziert möglich ist wie der Vertragsabschluss selbst. Bereits seit 2022 gibt es einen verpflichtenden Kündigungsbutton, dessen Einführung zahlreiche Verstöße seitens der Anbieter offenbarte. Mit dem Widerrufsbutton wird nun ein weiterer Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Vertragswesen umgesetzt.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Aktuelle Beiträge
16. Dezember 2025
16. Dezember 2025
Events
Cornwall – Auf den Spuren von Rosamunde Pilcher
25. Januar 2026 - 17:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
21. Juli 2025
14. Januar 2022
20. Februar 2025
14. März 2025
21. Juli 2025
9. März 2025
2. September 2024
15. März 2023
23. Dezember 2025
6. Dezember 2024
18. Juli 2023
10. Dezember 2024
11. Oktober 2025
19. Januar 2025
29. Mai 2025
12. Oktober 2025
17. März 2021
24. Juli 2023
15. März 2023
25. Juni 2025
28. September 2025
24. April 2020
14. August 2020
12. Dezember 2024
1. Juni 2021
17. Januar 2024
10. Juli 2023
17. Mai 2024
23. März 2021
22. Juni 2021
18. Juli 2023
9. November 2021
21. April 2024
24. Dezember 2024
14. August 2020
19. Dezember 2022
4. Juni 2025
11. Dezember 2024
3. Januar 2024



