Das ändert sich 2026 beim Thema Arbeitsmarkt & Unternehmen

Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen erhalten ab dem 1. Januar 2026 einen deutlich höheren gesetzlichen Mindestlohn. Beschlossen ist ein Anstieg auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, ab 1. Januar 2027 soll der Satz weiter auf 14,60 Euro angehoben werden.
Dadurch wird auch die Minijob-Grenze angehoben, sie steigt auf 603 Euro im Monat.
Auch beim Thema Entgeltgleichheit
wird sich etwas bewegen. Deutschland muss bis zum 7. Juni 2026 die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) in nationales Recht umsetzen. Arbeitgeber sollen künftig Gehaltsbandbreiten in Stellenanzeigen angeben und auf Anfrage offenlegen, wie Gehälter intern gebildet werden.
Für Unternehmen bedeutet das mehr Dokumentationspflichten und klare Auskunftsprozesse.
Höhere Freibeträge und Pauschalen
2026 steigen die steuerlichen Freibeträge erneut: Der Grundfreibetrag liegt künftig bei 12.348 Euro, der Kinderfreibetrag bei 9.756 Euro. Auch das Ehrenamt wird steuerlich aufgewertet: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro steigen – beides Teil des geplanten Steueränderungsgesetzes 2026.
Kampf gegen Schwarzarbeit
Der Bundestag beschloss am 13.11. 2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“.
Die Kompetenzen der Zolleinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) werden erweitert. In den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen werden Barbershops, Kosmetikstudios und Lieferdienste, die für Dritte Waren bringen, aufgenommen.
E-Rechnungen werden Standard
Auch die Wirtschaft steht vor einer digitalen Umstellung: Ab 2027 sollen strukturierte elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich verpflichtend werden. Damit wird ein weiterer Schritt in Richtung digitaler Steuerprozesse und Bürokratieabbau getan.
Unternehmen müssen deshalb, soweit noch nicht erfolgt, ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme dafür technisch vorbereiten.
Post von der Bundeswehr
Im Zuge des neuen Wehrdienstgesetzes wird eine Wehrerfassung wieder eingeführt. Das bedeutet für alle 18-jährigen Männer und Frauen, dass sie ab Anfang 2026 einen Fragebogen erhalten sollen, mit dem ihre Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr erhoben wird. Männer müssen diesen dann verpflichtend ausfüllen, Frauen können ihn freiwillig abgeben.
Mehrwertsteuer für die Gastronomie
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert. Das galt auch schon während der Corona-Pandemie. Ob die Änderung Verbraucherinnen und Verbraucher auch spüren, ist unklar. Gastronomen dämpften vor dem Beschluss die Hoffnungen, dass mit der Steuer auch die Preise sinken.
Quelle: IHK, Deutschlandfunk
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