Bad Dürkheim – Bürgerinformation: Möglichkeiten zur Sperrung Ihrer Melderegisterdaten

Das Bürgerbüro der Stadt Bad Dürkheim weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, die Weitergabe oder Auskunft über bestimmte Melderegisterdaten zu begrenzen.
Übermittlungssperre
Einige Daten aus dem Melderegister werden regelmäßig an verschiedene Stellen weitergegeben. Dazu gehören unter anderem:
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Presse und Rundfunk bei Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
- Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen
Wer nicht möchte, dass seine Daten übermittelt werden, kann der Weitergabe widersprechen. Ein Grund für den Widerspruch muss nicht angegeben werden, und die Sperre bleibt gültig, bis sie aufgehoben wird. Die Einrichtung oder Aufhebung ist kostenlos. Für die Sperre von Jubiläumsdaten sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden, da entsprechende Informationen teilweise Monate im Voraus weitergegeben werden.
Auskunftssperre
Wenn eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder persönlichen Interessen besteht, kann eine Auskunftssperre beantragt werden. Diese muss schriftlich begründet und mit Nachweisen versehen werden. Die Entscheidung trifft die Meldebehörde, die Sperre ist zunächst auf zwei Jahre befristet und ebenfalls kostenfrei.
Formulare zur Beantragung sind online verfügbar unter www.bad duerkheim.de/buergerbuero. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro telefonisch unter 06322/935-0 oder per E-Mail unter buergerbuero@bad-duerkheim.de weiter.
Stadt Bad Dürkheim
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