3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung / Teststelle im Rathaus stellt Betrieb ein


Teststelle im Rathaus stellt Betrieb ein
Ab Montag, 06. Dezember 2021, wird – zunächst befristet bis zum 07. Januar 2022 – die 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Kaiserslautern eingeführt. Die Regelung erfolgt im Rahmen des Hausrechts.
Konkret bedeutet dies: Nur geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sowie getestete Personen haben Zugang zu den Gebäuden der Stadtverwaltung. Erforderlich ist ein zertifizierter Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zu den gleichgestellten Personen zählen dabei insbesondere Kinder bis drei Monate nach Vollendung des zwölften Lebensjahres.
Im Rathaus, Rathaus Nord sowie der großen Maxschule (Rathaus West) werden die 3G-Kontrollen durch Security-Kräfte übernommen. Diese sind zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Häuser anwesend. In den weiteren Gebäuden erfolgt die Kontrolle in eigener Zuständigkeit.
Im Zuge der Einführung der 3G-Regelung wird auch die Schnellteststelle im Rathausfoyer ihren Betrieb einstellen. Eine Weiterführung des Testbetriebs außerhalb des Gebäudes wird derzeit geprüft. Eine aktuelle Übersicht über die Teststellen im Stadtgebiet ist im Geoportal auf der städtischen Homepage zu finden: https://geoportal.kaiserslautern.de/covid/
BUNT GEMISCHT
13. Oktober 2023
27. März 2025
23. Mai 2024
12. April 2024
8. Juli 2024
22. Dezember 2024
20. März 2023
19. Januar 2025
30. März 2023
2. Juni 2022
8. Mai 2023
21. September 2025
15. November 2025
2. August 2023
15. Januar 2021
14. Dezember 2023
14. August 2023
30. Mai 2026
3. Februar 2025
10. März 2025
19. Juni 2025
6. November 2021
28. November 2025
2. Dezember 2025
25. Oktober 2025
17. Mai 2026
11. November 2024
19. Juli 2025
18. April 2026
1. Januar 2025
25. November 2025
31. Mai 2025
20. Juli 2023
31. März 2021
30. März 2025


