3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung / Teststelle im Rathaus stellt Betrieb ein


Teststelle im Rathaus stellt Betrieb ein
Ab Montag, 06. Dezember 2021, wird – zunächst befristet bis zum 07. Januar 2022 – die 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Kaiserslautern eingeführt. Die Regelung erfolgt im Rahmen des Hausrechts.
Konkret bedeutet dies: Nur geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sowie getestete Personen haben Zugang zu den Gebäuden der Stadtverwaltung. Erforderlich ist ein zertifizierter Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zu den gleichgestellten Personen zählen dabei insbesondere Kinder bis drei Monate nach Vollendung des zwölften Lebensjahres.
Im Rathaus, Rathaus Nord sowie der großen Maxschule (Rathaus West) werden die 3G-Kontrollen durch Security-Kräfte übernommen. Diese sind zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Häuser anwesend. In den weiteren Gebäuden erfolgt die Kontrolle in eigener Zuständigkeit.
Im Zuge der Einführung der 3G-Regelung wird auch die Schnellteststelle im Rathausfoyer ihren Betrieb einstellen. Eine Weiterführung des Testbetriebs außerhalb des Gebäudes wird derzeit geprüft. Eine aktuelle Übersicht über die Teststellen im Stadtgebiet ist im Geoportal auf der städtischen Homepage zu finden: https://geoportal.kaiserslautern.de/covid/
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
15. Mai 2023
22. Januar 2024
16. Januar 2024
14. August 2024
18. Juli 2024
30. April 2020
7. April 2021
10. Juli 2023
26. Januar 2025
8. September 2022
10. März 2025
21. April 2024
15. Juni 2023
24. Juli 2024
4. Juli 2023
29. März 2025
21. April 2025
13. August 2023
31. August 2023
18. Mai 2025
1. Februar 2025
27. Mai 2021
10. Mai 2024
15. März 2025
28. September 2025
14. September 2023
24. Februar 2025
3. Mai 2025
9. Februar 2025
13. Mai 2025
10. Juli 2023
5. Januar 2025
17. März 2023
14. August 2023
6. Dezember 2024
10. Mai 2025
18. Juli 2023
1. März 2025
28. September 2025
