Weniger Stress trotz Kita-Grippe: Entlastung für berufstätige Eltern auch im Jahr 2023

txn. Die Anzahl der möglichen Freistellungstage bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr und gilt nur für Kinder unter zwölf Jahren.- txn-Foto: fizkes/AdobeStock/Randstad
txn. Geschlossene Schulen und Kindergärten, Isolation schon beim kleinsten Anzeichen von Husten oder Halskratzen: Die Pandemie hat viele berufstätige Eltern vor logistische Herausforderungen gestellt. Vor allem in größeren Familien, in denen die berüchtigten Kita-Keime oft gleich bei mehreren Kindern Einzug halten, lassen sich Betreuungsengpässe nur schwer mit einem geregelten Arbeitsalltag vereinen. 2021 beschloss die Bundesregierung deshalb, gestresste Eltern zu entlasten – und die bestehenden Sonderregelungen gelten auch noch im Jahr 2023.
Bereits vor Beginn der Pandemie stellten zwei Gesetzesparagrafen sicher, dass Berufstätige Anspruch auf eine Freistellung und Ausgleichszahlungen haben, wenn ihr Nachwuchs aus gesundheitlichen Gründen das Bett hütet. Seit 2021 beträgt die Anzahl an zulässigen Kinderkrankentagen für jedes Elternteil nun 30 Tage im Jahr pro Kind, bzw. 60 Tage für Alleinerziehende. Unabhängig von der Anzahl an Kindern gilt für alle Familien derzeit eine jährliche Obergrenze von 130 Tagen. Bis Anfang April 2023 herrschen außerdem erweiterte Rahmenbedingungen: Sind beispielsweise Schule und Kindergarten geschlossen, können Familien auch einen Antrag stellen, wenn die Kinder gesund sind.
„Begrüßenswert ist, dass Eltern, die im Homeoffice arbeiten, ebenfalls Ansprüche geltend machen können“ so Petra Timm, Pressesprecherin des Personaldienstleisters Randstad Deutschland. „Denn auch für sie steigt natürlich die Belastung, wenn die gewohnten Betreuungsangebote wegfallen.“
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