Pirmasens – Ordnungsamt: 35 Euro Bußgeld für öffentliches Urinieren

Am Montag, 16. Juni, fiel einer Streife des Kommunalen Vollzugsdiensts am Parkplatz „Weißer Bär“, Lemberger Straße, ein Mann auf, der mit heruntergelassener Hose in die Grünanlage urinierte.
Mit dem Mann wurde ein Belehrungsgespräch geführt. Er wurde darauf hingewiesen, dass das Urinieren in der Öffentlichkeit verboten ist. Es wurde einen Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro verhängt.
Hintergrund: Nach § 5 Nr. 2 der Gefahrenabwehrverordnung ist es verboten, die Notdurft außerhalb von Bedürfnisanstalten zu verrichten. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Der Regelsatz beträgt 35 Euro, kann bei Wiederholungstätern jedoch empfindlich erhöht werden.
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