KIPKI-Bürgerförderung: Gemeinsam für ein nachhaltiges Neustadt

Bereits seit Mai 2024 läuft in Neustadt an der Weinstraße die KIPKI-Bürgerförderung, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation des Landes Rhein land-Pfalz.
Mit dieser Initiative hat Neustadt die Möglichkeit, vielfältige Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung voranzutreiben.
KIPKI bietet allen Neustadterinnen und Neustadtern mit Erstwohnsitz die Chance, finanzielle Unterstützung für umweltfreundliche Projekte zu erhalten.
Die gute Nachricht: Es sind noch Mittel verfügbar! Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bis zum 15. November 2024 Anträge stellen. Mittelreservierungen können nur bis zum 30. September gestellt werden, wobei alle zugehörige Unterlagen eben falls bis zum 15. November 2024 nachgereicht werden müssen.
Was ist die KIPKI-Bürgerförderung? Mit der KIPKI-Bürgerförderung sollen 450.000 Euro für Klimaschutz- und 86.000 Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen bis Mitte 2026 ausgeschüttet werden. Um Fördermittel zu erhalten, erfolgt im Regelfall eine digitale Antragsstellung nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme durch die Antragstellerin oder den Antragsteller. Auch die Reservierung von Fördermitteln ist möglich: dies bietet sich u.a. bei Maßnahmen an, die einen längeren Planungs- und Umsetzungszeitraum haben. Anträge und Mittelreservierungen können über ein Online-Formular unter neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung gestellt werden.
Geförderte Maßnahmen
Im Rahmen der KIPKI- Bürgerförderung können verschiedene Maßnahmen gefördert werden, darunter:
Installation von Balkonkraftwerken
Energetische Sanierung von Gebäuden, wie zum Beispiel der Austausch von
Fenstern und Türen sowie Dämmung von Wänden und Decken
Kauf eines Lastenrads zur Förderung nachhaltiger Mobilität
Klimaanpassungsmaßnahmen, wie Flächenentsiegelung, Bau einer Zisterne
und Dachbegrünung
Informationen bezüglich der förderfähigen Maßnahmen sind in der KIPKI-Förderrichtlinie unter neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung nachzulesen. Maßnahmen, die vor dem 01. Januar 2024 durchgeführt wurden, sind nicht förderfähig.
Neustadt an der Weinstraße
BUNT GEMISCHT
17. August 2023
5. Februar 2021
12. November 2024
2. März 2025
8. September 2022
10. Februar 2025
3. Mai 2024
10. August 2023
24. Juli 2023
12. Juli 2023
9. Februar 2025
20. März 2023
3. Mai 2025
23. November 2023
15. März 2023
11. April 2023
14. Juli 2021
24. April 2020
21. Juni 2025
18. Februar 2022
19. März 2025
5. Juni 2025
20. Juli 2023
8. September 2024
29. September 2023
28. September 2022
15. Januar 2021
9. Juni 2020
19. Februar 2021
19. Juni 2025
30. Juni 2023
29. Juli 2024
31. März 2025
1. Juli 2021
9. Oktober 2024
13. Juli 2021
5. April 2023
5. April 2023