Schutzpflicht für Bauherren

txn. Ob Neubau oder Bestandsgebäude: Alle erdberührten Wände und Bodenplatten sollten nicht nur vor Feuchtigkeit, sondern auch vor gefährlichen Erdgasen abgedichtet werden.-Foto: Saint-Gobain Weber/txn
Die Gefahr aus dem Boden
txn. Es ist unsichtbar und geruchlos: Radon ist ein im Erdreich natürlich vorkommendes, radioaktives Gas. Die Konzentration fällt regional unterschiedlich aus, in der norddeutschen Tiefebene ist sie oft niedriger, in den meisten Mittelgebirgen eher höher. Radon gilt als eine der Hauptursachen für Lungenkrebs.
Das Edelgas kann nahezu unbemerkt in Gebäude eindringen. Eintrittsstellen sind Spalten oder kleine Risse in der Bodenplatte, undichte Fugen zwischen Bauwerksteilen oder nicht abgedichtete Kabel- und Rohrdurchlässe. Vom Keller aus gelangt Radon unbemerkt in die oberen Wohnräume – begünstigt durch den Kamineffekt. Die gesundheitliche Gefährdung geht dabei weniger vom Radongas selbst aus als von seinen kurzlebigen Zerfallsprodukten. Diese gelangen beim Atmen in die Lunge.
Das Problem wurde lange unterschätzt. „Mittlerweile besteht in Neubauten die Pflicht, erdberührte Bauteile und alle Zuleitungen vor eindringenden Strahlenbelastungen zu schützen“, erklärt Dipl.- Ing. Michael Bertels, Bautenschutzexperte beim Baustoffhersteller Saint-Gobain Weber.
Der Radonschutz lässt sich auch bei Bestandsgebäuden nachträglich optimieren, beispielsweise durch die vollflächige Abdichtung mit weber.tec Superflex D 24. Die bitumenfreie Dickbeschichtung ist hochflexibel und schnellabbindend. „Wer sein Homeoffice im Souterrain eingerichtet hat, sollte regelmäßig die Radonbelastung mit einem Messgerät prüfen“, rät der Experte. Intensives Querlüften, bei dem ein kompletter Luftaustausch stattfindet, senkt auch in Kellerräumen die Belastung. Hauseigentümer sollten sich im aktuellen Radon-Atlas des Bundesministeriums für Strahlenschutz über die Situation in der Region informieren.
Weitere Informationen über geeignete Baustoffe zur Radonabwehr online unter de.weber.
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