Zweibrücken – Ab 5. Oktober 2025: Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Bei Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen gleichen Banken künftig automatisch den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab. Diese sogenannte Empfängerprüfung soll fehlerhafte Aufträge und Betrugsversuche eindämmen und für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen.
Wichtig für Zahlungen an die Stadt:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei allen Überweisungen als Empfängername ausschließlich:
„Stadt Zweibrücken“.
Abweichende Schreibweisen (z. B. „Stadtverwaltung Zweibrücken“, „Stadtkasse Zweibrücken“ oder Abkürzungen) können zu Verzögerungen oder Rückweisungen führen.
Bitte passen Sie auch Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking und bestehende Daueraufträge entsprechend an.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine o.ä.:
- Bürgerinnen und Bürger: Achten Sie bei Zahlungen an die Stadt beim Zahlungsempfänger auf die exakte Schreibweise.
- Unternehmen & Vereine: Prüfen Sie eigene Rechnungen, Systeme und QR-Codes auf Ihren korrekten Empfängernamen.
Stadt Zweibrücken
Aktuelle Beiträge
Events
„Was vom Winter bleibt“ – Ausstellung von Stefano Cattaneo und Anja Klos
13. Februar 2026 - 18:00 Uhr bis 24. April 2026 - 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
7. Dezember 2023
11. Oktober 2023
15. Juni 2025
3. Juni 2024
28. September 2025
14. August 2024
21. Juni 2024
30. März 2025
7. Juni 2025
1. Juni 2025
26. Mai 2023
12. Januar 2025
14. Juli 2021
28. November 2025
12. April 2025
26. Februar 2024
7. Mai 2021
29. November 2025
25. Juli 2023
26. Oktober 2023
12. Juli 2023
4. Juli 2022
4. Juli 2023
3. April 2023
3. Mai 2024
2. Februar 2025
10. Mai 2023
23. Juli 2025
11. Juli 2023
24. August 2025
28. November 2025
13. August 2020
23. Januar 2025
21. Juli 2025



