Wenn Wohnräume an ihre Grenzen stoßen | Hitze im Sommer, Kälte im Winter

Wohnqualität durch mehr rechtlichen Schutz
Die Verbraucherzentrale fordert verbindliche Mindeststandards für gutes, sicheres Wohnen in allen Gebäuden: mehr Dämmung und mehr Sonnenschutz gegen die Überhitzung vieler Wohnungen.
Rollläden runter, morgens lüften, tagsüber die Fenster geschlossen halten – viele Menschen versuchen, ihre Wohnung in der Hitze kühl zu halten. Die wichtigste Maßnahme bleibt, Hitze und Sonne gar nicht erst in die Wohnung hineinzulassen. Oft funktioniert das auch. Doch gerade an sehr heißen Tagen zeigt sich: Was man selbst tun kann, hat Grenzen.
Denn viele Wohnungen in Rheinland-Pfalz sind nicht gut auf hohe Temperaturen vorbereitet, es gelten in der Regel die Anforderungen, die zur Bauzeit des Gebäudes formuliert wurden. Und der Gebäudebestand in Rheinland-Pfalz ist betagt. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz setzt sich deshalb für verbindliche Mindeststandards in allen Wohnungen – egal welchen Baujahres – ein, damit Wohnen auch bei Hitze und Kälte gesundheitlich unbedenklich bleibt. Vor allem bei älteren Menschen, Kindern und chronisch Kranken ist die Fähigkeit des Körpers, mit Temperaturextremen umzugehen, eingeschränkt.
Neben unzureichender Dämmung sorgt vor allem fehlender Sonnenschutz dafür, dass sich Räume stark aufheizen. Sonnenstrahlen heizen Luft und Oberflächen schnell auf. Besonders betroffen sind Gebäude mit großen Glasflächen und Dachgeschosswohnungen. Aufgeheizte Dächer, fehlende Verschattung und bauliche Schwächen führen dort zu sehr hohen Temperaturen. „Gerade unter dem Dach sehen wir, wie extrem sich Räume ohne außenliegenden Sonnenschutz aufheizen können. Die Hitze bleibt dann oft bis tief in die Nacht. Dämmung allein löst dieses Problem nicht“, sagt Martina Rittersdorf, Expertin für Gebäudehülle bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Entscheidend sei das Zusammenspiel aus Dämmung, Sonnenschutz und Lüftung.
Rechtliche Vorgaben müssen verbessert werden
Regelungen zum sommerlichen Wärmeschutz gibt es bislang vor allem für Neubauten. Im Mietrecht bleibt es dagegen allgemein – Wohnungen müssen für den vertragsgemäßen Gebrauch geeignet sein. Konkrete Vorgaben, etwa zu maximalen Temperaturen oder wirksamem Hitzeschutz, fehlen jedoch.
Wenn Mieterinnen und Mieter den Vermieter überzeugen wollen oder rechtlichen Rat suchen, ist eine gute Dokumentation deshalb wichtig. Hilfreich ist es, über mehrere Tage hinweg Innen- und Außentemperaturen festzuhalten – idealerweise mit einem Datenlogger, der die Temperaturentwicklung nachvollziehbar aufzeichnet.
Gesetzliche Nachrüstpflichten greifen da nur teilweise. Sie finden sich im Gebäudeenergiegesetz und betreffen zum Beispiel die Dämmung der obersten Geschossdecke. Diese Pflicht greift aber nur, wenn die Decke energetisch besonders schlecht ist. Das kann für Mieterinnen und Mieter ein Ansatzpunkt sein, etwa wenn über einer Dachgeschosswohnung gar keine Dämmung vorhanden ist.
Verbraucherzentrale fordert klare Regeln und ein Wohnraumaufsichtsgesetz
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert daher gemeinsam mit weiteren Verbänden konkrete politische Schritte. Aus ihrer Sicht braucht es verbindliche Mindestanforderungen an Wohnraum – etwa bei Gebäudehülle, Sonnenschutz und Lüftungsmöglichkeiten. Ein Wohnraumaufsichtsgesetz könnte dazu beitragen diese Standards zu definieren. Davon würden besonders vulnerable Mietergruppen profitieren, denn Menschen mit geringem Einkommen sind häufiger von Extremtemperaturen betroffen, da sie oft in energetisch schlechten Wohnungen leben. Mehr als ein Drittel der Gebäude im Land gilt als sanierungsbedürftig – ein Thema, das weiter an Gewicht gewinnt. Gleichzeitig würden klare Regelungen auch für Vermieterinnen und Vermieter Rechtssicherheit schaffen – etwa dann, wenn Mietminderungen oder rechtliche Auseinandersetzungen von vornherein vermieden werden.
Ergänzend sollten Förderprogramme gezielt dort ansetzen, wo der Sanierungsbedarf am größten ist.
Hintergrund: Positionspapier Wohnraum
Quelle: VZ-RLP | Foto: Engelmann-Promotion (Canva)
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