Speyer – Zweckentfremdungssatzung: Datenerhebung startet

Seit dem 23. Juni 2025 erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum in Speyer ein Schreiben der Stadtverwaltung mit der Aufforderung zur Übermittlung bestimmter Daten gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung – ZES).
Diese Satzung wurde am 22. Juli 2022 erlassen, um dem anhaltenden Bevölkerungswachstum in Speyer und dem damit steigenden Bedarf an Wohnraum wirksam zu begegnen. Derzeit leben mehr als 51.000 Menschen in der Stadt.
Die Zweckentfremdungssatzung dient dem Ziel, bestehenden Wohnraum zu erhalten und eine zweckwidrige Nutzung, etwa durch Leerstand oder die Umwandlung in Gewerberäume, zu verhindern. Jede von der vorgesehenen Wohnnutzung abweichende Verwendung ist daher meldepflichtig und bedarf einer Genehmigung gemäß § 3 ZES. Die nun angelaufene Datenerhebung ist ein zentraler Schritt zur Umsetzung der Satzung. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, die in § 10 Absatz 1 genannten Angaben zu ihrem Wohnraum zu melden. Die Übermittlung dieser Daten muss spätestens bis zum 31. Juli 2025 erfolgen.
Die Meldung kann bequem online über das Meldeportal erfolgen. Der entsprechende QR-Code ist dem postalischen Schreiben beigefügt, zudem ist die Online-Übermittlung direkt über die Internetseite der Stadt Speyer möglich. Alternativ steht ein Papierformular zur Verfügung, das ebenfalls online heruntergeladen oder während der Öffnungszeiten in den Bürgerbüros in der Maximilianstraße 93 sowie in der Industriestraße 23 abgeholt werden kann.
Sollte festgestellt werden, dass Wohnraum leersteht oder zweckentfremdet genutzt wird, nimmt die Stadtverwaltung Kontakt mit den jeweiligen Eigentümerinnen oder Eigentümern auf, um das weitere Vorgehen zu klären. Sofern eine dauerhafte Zweckentfremdung vorliegt, wird ein formelles Prüf- und Genehmigungsverfahren eingeleitet.
Die Stadt weist darauf hin, dass bei unterlassener, unvollständiger oder falscher Auskunftserteilung eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro gemäß § 13 Absatz 2 ZES erteilt werden kann. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zweckentfremdung ohne Genehmigung sieht die Satzung sogar Bußgelder von bis zu 50.000 Euro (§ 13 Absatz 1 ZES) vor.
Die Stadt Speyer bittet alle Eigentümerinnen und Eigentümer um fristgerechte Mitwirkung. Nur so kann der Wohnungsmarkt langfristig gesichert und der Zweck der Satzung erfüllt werden.
Für Rückfragen oder Unterstützung bei der Meldung steht die Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege zur Verfügung. Erreichbar ist sie unter der E-Mail-Adresse zweckentfremdung@stadt-speyer.de oder telefonisch unter 06232 14-2459.
Alle Informationen sowie die Zweckentfremdungssatzung und das Meldeportal sind unter www.speyer.de/zweckentfremdung abrufbar.
Stadt Speyer
Aktuelle Beiträge
24. März 2026
Events
erLESEN! Literaturtage im Saarland 2026 | Martin Feifel & Martin Weinert
19. April 2026 - 18:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
20. Februar 2025
28. Juni 2023
25. Januar 2025
18. Juli 2023
8. Juli 2024
15. Februar 2021
22. Juni 2025
27. Januar 2025
11. Juli 2023
8. Februar 2024
15. November 2024
13. Oktober 2023
2. August 2025
17. Mai 2024
26. Juli 2023
28. Dezember 2023
3. August 2025
4. Februar 2025
31. Januar 2026
2. März 2025
8. Dezember 2025
26. Februar 2024
26. Dezember 2025
8. April 2025
27. März 2025
17. Januar 2025
4. Januar 2025
15. März 2023
8. April 2024
24. November 2025
16. April 2025
26. Juli 2023
21. April 2021
14. April 2024
29. März 2025
12. März 2024
8. Februar 2023


