Rechtsrheinische Vorzugsvariante: Stadt Speyer bewertet die Entscheidung der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn AG hat vor rund fünf Jahren den Planungsprozess für die Neubaustrecke Mannheim–Karlsruhe eingeleitet.
Dieser erfolgte in Form von Dialogveranstaltungen, Workshops und Bürgerinformationen, bei denen die Region sowie die betroffenen Kommunen frühzeitig informiert und aktiv einbezogen wurden. Die Stadt Speyer hat diesen Prozess von Beginn an intensiv begleitet und sich auf der Ebene der Raum- und Umweltplanung kritisch zu den Planungsabsichten der Deutschen Bahn AG positioniert.
Im Verlauf der Planungen brachte die Stadtverwaltung – in enger Abstimmung mit den städtischen Gremien – die Belange Speyers ein und ließ diese rechtlich prüfen und bewerten. Dabei zeigte sich, dass insbesondere zwei mögliche Trassenverläufe eine direkte und erhebliche Betroffenheit Speyers bedeutet hätten. Aufgrund der begrenzten Größe der Gemarkungsfläche wären zentrale Entwicklungsmöglichkeiten, etwa im Bereich der Sicherung und Weiterentwicklung von Siedlungs- und Freiräumen, deutlich eingeschränkt worden. Der Erhalt und Schutz wertvoller Landschaftsbestandteile sowie von Freizeit- und Erholungsflächen war der Stadt Speyer ein zentrales Anliegen im Planungsprozess.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler dazu: „Mit der Entscheidung zugunsten einer rechtsrheinischen Trasse können wir die stadtentwicklerischen und wirtschaftlichen Ziele in Speyer, insbesondere in Speyer-Nord, ohne Einschränkungen weiterverfolgen. Die Stadt kann damit selbstbestimmt Wohnraum schaffen, nachhaltige Arbeitsplätze sichern und Projekte im Bereich erneuerbarer Energien konsequent umsetzen.“
Trotz der potenziell möglichen Einschränkungen hat sich die Stadt Speyer stets für einen fairen und ausgewogenen Entscheidungs- bzw. Abwägungsprozess eingesetzt. Die Notwendigkeit eines Ausbaus des Schienennetzes für den Güterverkehr ist im Hinblick auf klima- und verkehrspolitische Ziele nachvollziehbar.
Die Deutsche Bahn AG hat nun bekanntgegeben, dass nach Prüfung einer Vielzahl von Trassenvarianten die Entscheidungskriterien zu einer rechtsrheinischen Vorzugsvariante geführt haben. Als nächster Schritt wird hierfür ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet, um diese Variante rechtssicher im Hinblick auf die bauliche Umsetzung auszugestalten.
Aus stadtentwicklungspolitischer Sicht bedeutet die Entscheidung zugunsten einer rechtsrheinischen Güterverkehrstrasse eine erhebliche Entlastung für Speyer. Mit der Festlegung der Vorzugsvariante kann die Stadtverwaltung ihre Planungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und nachhaltigen Arbeitsplätzen fortführen sowie aktuelle Entwicklungsprojekte zur Nutzung erneuerbarer Energien in Kooperation mit den Stadtwerken Speyer und den Umlandgemeinden verlässlich weiterverfolgen.
Stadt Speyer
BUNT GEMISCHT
26. Februar 2024
15. November 2024
5. Mai 2025
3. April 2023
9. Mai 2024
22. April 2021
17. April 2023
21. Juli 2025
28. September 2025
3. März 2025
23. Februar 2025
23. Januar 2024
21. Juli 2025
4. September 2024
30. September 2024
22. November 2025
19. September 2023
27. November 2024
18. Juli 2023
27. September 2024
1. Juni 2025
27. März 2023
9. Januar 2024
2. November 2025
11. Dezember 2024
4. März 2024
28. Dezember 2024
3. August 2025
4. Mai 2022
19. April 2023
14. August 2020
16. August 2023
25. Juni 2024
5. Januar 2025
5. September 2023

