Neustadt /Wstr. – Stadtrat: Für übergroße Autos wird das Anwohnerparken teurer

Für Fahrzeuge, die länger als fünf Meter sind, müssen Anwohnerinnen und Anwohner künftig mehr für einen Parkausweis bezahlen.
Das hat der Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen. Der Betrag hängt davon ab, in welcher der drei Zonen in der Innenstadt sie abgestellt werden.
Für Zone 1 werden pro Jahr nun 240 Euro fällig, für die anderen beiden Zonen je 120 Euro. Für Autos, die kürzer sind, gelten wie bisher 180 Euro beziehungsweise 90 Euro. Selbst große Familienautos (beispielsweise VW Passat, BMW X5, Audi A6) sind kürzer als 5 Meter und fallen in die letztere Kategorie, bei der sich nichts ändert.
Fahrzeuge, die länger als 5,60 Meter sind, wie beispielsweise Wohnmobile, erhalten grundsätzlich keinen Bewohnerparkausweis mehr.
Zur Begründung heißt es unter anderem: Wohnmobile dienen in der Regel der Freizeitgestaltung und nicht der Sicherstellung der täglichen Mobilität.
Darüber hinaus verfolgt die Anpassung der Gebührenstruktur weitere Ziele, wie die Förderung der Nutzung von privatem Stellraum, eine Reduzierung des Missbrauchs durch unzutreffende Angaben bei der Antragstellung (z.B. Nachweise privater Stellplätze, Art der Fahrzeuge) oder die Stärkung von Alternativen zum eigenen Pkw und damit letztlich eine spürbare Entlastung der Innenstadt.
Zur Vereinfachung des Verfahrens sollen Bewohnerparkausweise künftig nur noch mit einer Geltungsdauer von einem Jahr ausgegeben werden. Wobei davon auszugehen ist, dass sich durch die Neuregelung die Anzahl reduzieren wird.
Möglich machen diese Änderungen neue Vorgaben von Bund und Land, wonach die Stadt Neustadt die Gebühren für Parkausweise selbst regeln kann. Berücksichtigung werden sie auch im neuen Parkraumbewirtschaftungskonzept finden, das derzeit in Arbeit ist.
Aktuell gibt es in Neustadt 985 Bewohnerparkausweise. Bewirtschaftet werden ausschließlich Flächen in der Innenstadt.
Neustadt an der Weinstraße
BUNT GEMISCHT
15. April 2024
26. Juli 2025
25. Juni 2025
20. November 2024
22. August 2023
23. November 2023
30. Dezember 2025
24. Mai 2023
29. November 2025
7. Juni 2024
28. Juni 2021
6. April 2023
15. März 2023
19. Januar 2026
15. August 2023
18. Februar 2021
27. März 2025
11. Juni 2025
12. Juli 2025
1. August 2025
21. November 2025
17. Januar 2024
18. Januar 2025
1. Februar 2026
26. November 2025
27. Juli 2025
2. Dezember 2025
13. Dezember 2025
23. Februar 2025


