Neustadt /Wstr. – Stadtrat: Für übergroße Autos wird das Anwohnerparken teurer

Für Fahrzeuge, die länger als fünf Meter sind, müssen Anwohnerinnen und Anwohner künftig mehr für einen Parkausweis bezahlen.
Das hat der Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen. Der Betrag hängt davon ab, in welcher der drei Zonen in der Innenstadt sie abgestellt werden.
Für Zone 1 werden pro Jahr nun 240 Euro fällig, für die anderen beiden Zonen je 120 Euro. Für Autos, die kürzer sind, gelten wie bisher 180 Euro beziehungsweise 90 Euro. Selbst große Familienautos (beispielsweise VW Passat, BMW X5, Audi A6) sind kürzer als 5 Meter und fallen in die letztere Kategorie, bei der sich nichts ändert.
Fahrzeuge, die länger als 5,60 Meter sind, wie beispielsweise Wohnmobile, erhalten grundsätzlich keinen Bewohnerparkausweis mehr.
Zur Begründung heißt es unter anderem: Wohnmobile dienen in der Regel der Freizeitgestaltung und nicht der Sicherstellung der täglichen Mobilität.
Darüber hinaus verfolgt die Anpassung der Gebührenstruktur weitere Ziele, wie die Förderung der Nutzung von privatem Stellraum, eine Reduzierung des Missbrauchs durch unzutreffende Angaben bei der Antragstellung (z.B. Nachweise privater Stellplätze, Art der Fahrzeuge) oder die Stärkung von Alternativen zum eigenen Pkw und damit letztlich eine spürbare Entlastung der Innenstadt.
Zur Vereinfachung des Verfahrens sollen Bewohnerparkausweise künftig nur noch mit einer Geltungsdauer von einem Jahr ausgegeben werden. Wobei davon auszugehen ist, dass sich durch die Neuregelung die Anzahl reduzieren wird.
Möglich machen diese Änderungen neue Vorgaben von Bund und Land, wonach die Stadt Neustadt die Gebühren für Parkausweise selbst regeln kann. Berücksichtigung werden sie auch im neuen Parkraumbewirtschaftungskonzept finden, das derzeit in Arbeit ist.
Aktuell gibt es in Neustadt 985 Bewohnerparkausweise. Bewirtschaftet werden ausschließlich Flächen in der Innenstadt.
Neustadt an der Weinstraße
Aktuelle Beiträge
28. März 2026
Events
Neue Ausstellung “Energie und Industrie 4.0”
11. November 2025 - 9:00 Uhr bis 11. Juni 2026 - 19:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
15. Januar 2026
3. Juli 2023
8. April 2024
29. Juli 2024
25. Dezember 2025
1. August 2023
4. Mai 2022
13. September 2025
17. Dezember 2025
22. Dezember 2020
31. Januar 2025
16. August 2023
8. August 2023
18. August 2024
24. April 2020
13. Januar 2026
25. Juli 2023
26. Oktober 2023
19. April 2023
28. Juli 2023
13. Oktober 2023
31. Juli 2023
11. Dezember 2024
6. April 2021
23. Januar 2025
30. Januar 2024
9. Mai 2024
10. Januar 2025
20. Februar 2024
2. Februar 2025
22. Mai 2025
10. August 2023
30. Dezember 2025
9. Juni 2020
18. Dezember 2024
3. August 2021
26. Juli 2025
18. September 2023



