Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
Aktuelle Beiträge
19. Juli 2026
19. Juli 2026
18. Juli 2026
Events
Jazzbühne meets Centennial
2. Oktober 2026 - 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
3. August 2023
13. Dezember 2025
18. Juli 2023
19. Juni 2026
28. November 2025
21. Juni 2024
23. November 2023
28. November 2025
10. November 2025
4. Oktober 2025
23. Juli 2025
14. Juni 2026
5. April 2023
7. Dezember 2023
10. Mai 2024
9. August 2025
22. Juni 2025
12. Februar 2024
18. Februar 2024
29. Juni 2025
31. Januar 2025
10. Februar 2021
14. Mai 2024
30. November 2025
2. Februar 2025
18. Januar 2025
17. November 2023
2. April 2026



