Kaiserslautern – Vollzugsdienst kontrolliert illegale Prostitution

Appell an Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer
Zu den Aufgaben des Kommunalen Vollzugsdiensts der Stadt Kaiserslautern zählen regelmäßige Kontrollen im Rahmen des Prostitutionsschutzgesetzes. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf der illegalen Prostitution im Sperrbezirk, da das Sexgewerbe in einem Wohngebiet verboten ist. Im vergangenen Jahr haben die Vollzugsbeamten insgesamt 95 Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt, bei 53 davon wurden Prostituierte im Sperrbezirk angetroffen.
Da die meisten angetroffenen Prostituierten keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, musste die Stadtverwaltung Sicherheitsleistungen einziehen. Diese werden fällig, um entsprechende Ordnungswidrigkeiten in einem Verfahren ahnden zu können. Dazu zählten neben den im Sperrbezirk angebotenen Diensten oft auch fehlende Anmeldebescheinigungen oder die gesetzlich geforderte gesundheitliche Beratung. Mehrfach wurde auch Sexarbeit ohne Kondom angeboten, was zum Schutz der Prostituierten und ihrer Kundschaft unzulässig ist. In sechs Fällen wurden Personen bei der Ausländerbehörde vorgeführt, da sie sich nicht legal in Deutschland aufhielten, beziehungsweise die Einreise nur zu touristischen Zwecken und nicht zur Arbeitsaufnahme erlaubt war.
Auch in diesem Jahr hat der Kommunale Vollzugsdienst bereits einige Kontrollen durchgeführt, im überwiegenden Teil der Fälle wurde wieder die sogenannte Wohnungsprostitution im Sperrbezirk ausgeübt. Dabei fand die illegale Wohnungsprostitution überwiegend in Ferienwohnungen statt, die über diverse Buchungsportale angemietet wurden. Oftmals vermieteten die Eigentümer ihre Gebäude oder Wohnungen zunächst an Firmen oder Einzelpersonen, die diese dann mit Zustimmung des Eigentümers als Ferien- oder Monteurwohnungen untervermieteten.
Wohnungen dürfen nach rheinland-pfälzischem Baurecht nur zu Wohnzwecken genutzt werden, eine gewerbliche Nutzung wie beispielsweise im Rahmen der Wohnungsprostitution ist nicht erlaubt. Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer unterliegen einer Sorgfaltspflicht und stehen in der Verantwortung, Wohnungsprostitution in ihren Räumen zu unterbinden, wie einschlägige Gerichtsurteile ebenfalls bestätigen. Die städtische Ordnungsbehörde nimmt daher regelmäßig Kontakt mit den Vermieterinnen und Vermietern auf, um diese über die missbräuchliche Nutzung ihrer Immobilie zu informieren und sie auf ihre Sorgfaltspflicht bei künftigen Vermietungen sowie die zu erwartenden Sanktionen bei Zuwiderhandlung hinzuweisen.
Stadt Kaiserslautern
BUNT GEMISCHT
26. Juli 2025
18. Juli 2024
21. Juli 2025
2. Juli 2021
22. Januar 2021
9. Mai 2025
22. März 2021
7. Februar 2026
5. Oktober 2025
7. Juni 2025
13. Dezember 2025
9. November 2025
11. Oktober 2025
20. September 2025
5. Januar 2025
11. Mai 2025
22. Dezember 2025
16. Januar 2024
12. April 2026
25. Juni 2025
7. Dezember 2025
16. April 2025
11. April 2026
2. Juli 2025
16. Mai 2025
20. Februar 2024
22. Juni 2025
19. März 2024
14. Januar 2026
23. Mai 2025
19. April 2025
9. Juni 2025
1. März 2024
25. Mai 2025
2. August 2025
29. Juni 2025
25. August 2025
14. Februar 2026
7. August 2023




