Kaiserslautern – Trockenperiode macht natürlichen Gewässern zu schaffen

Vorübergehende Beschränkung der Wasserentnahme
Aufgrund der seit Wochen bestehenden hohen Temperaturen sowie ausbleibender Regenfälle weisen die natürlichen oberirdischen Fließgewässer im gesamten Stadtgebiet Kaiserslauterns, einschließlich der Lauter bis zur Einmündung des Eselsbachs, sehr niedrige Wasserstände auf. Eine Verbesserung ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund untersagt die Stadtverwaltung als zuständige Untere Wasserbehörde die Entnahme von Wasser aus den zuvor genannten Gewässern (Gewässer 3. Ordnung) bis zum 30. September 2026 im Gebiet der Stadt Kaiserslautern.
Wird weiterhin unkontrolliert Wasser aus den Fließgewässern entnommen, droht der ohnehin niedrige Wasserstand noch weiter abzunehmen. Dies würde zu hohen Wassertemperaturen und einem geringeren Sauerstoffgehalt führen. Davon wiederum betroffen wären die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und an den Ufern, die die veränderten Wasserwerte negativ zu spüren bekämen. Die vorübergehende Beschränkung der Wasserentnahme soll dem entgegenwirken und den besonderen Naturcharakter der Bäche einschließlich der Uferstreifen schützen und erhalten.
Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz kann der Gemeingebrauch von Gewässern nach pflichtgemäßem Ermessen zum Wohl der Allgemeinheit eingeschränkt werden. Diese Untersagung betrifft auch die Wasserentnahme durch Eigentümerinnen oder Eigentümer von Grundstücken sowie durch Anliegerinnen und Anlieger, die an eines der jeweiligen Gewässer angrenzen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Durch Genehmigungsbescheid der Stadtverwaltung Kaiserslautern erteilte Erlaubnisse zur Wasserentnahme sind von der Allgemeinverfügung derzeit nicht betroffen.
Quelle: Stadt Kaiserslautern | Foto: Engelmanb.Promotion (KI generiert)
Aktuelle Beiträge
8. September 2026
8. September 2026
Events
„Der Rebell“ – Ein Abendessen mit Ewald Lienen
18. September 2026 - 18:30 Uhr bis 22:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
18. Januar 2026
29. März 2025
1. November 2025
10. August 2023
7. Mai 2021
23. Dezember 2025
7. Dezember 2024
8. März 2023
13. August 2025
30. Dezember 2025
18. August 2024
23. November 2025
15. Juni 2026
18. Juli 2023
18. Dezember 2023
13. August 2020
20. April 2026
6. September 2026
17. April 2024
2. August 2026
2. September 2024
28. Dezember 2024
14. August 2024
23. August 2026
28. November 2025
6. Juli 2025
13. Dezember 2023
10. Januar 2026
18. Februar 2021
1. Mai 2026
11. Dezember 2024
26. September 2025
17. Mai 2024
25. November 2025
13. September 2022
3. August 2023
27. März 2023





