Kaiserslautern – Nordöstlicher Teil der Innenstadt soll Städtebaufördergebiet werden

Stadtrat beauftragt Verwaltung mit Einleitung der Bewerbung
Der nordöstliche Randbereich der Innenstadt soll in die Liste der Städtebaufördergebiete aufgenommen werden. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung im Juni auf Antrag der Verwaltung beschlossen. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen des fortschreitenden Klimawandels soll im geplanten Städtebaufördergebiet mit dem Titel „Innenstadt Ost, nordöstlicher Teilbereich“ der Schwerpunkt auf einer nachhaltigen klimaangepassten Entwicklung liegen.
Das rund 31,3 ha große Gebiet liegt zwischen der Ländelstraße im Norden/Nordwesten, der Bahn im Osten, der Altenwoogstraße und Fischerstraße im Süden und der Albrechtstraße und Mannheimer Straße im Westen. Stand 30. Juni 2024 leben in dem Gebiet 4.256 Einwohnerinnen und Einwohner.
Mit dem Stadtratsvotum kann das federführende Referat Stadtentwicklung nun mit vorbereitenden Untersuchungen und einem Integrierten Handlungskonzept beginnen, das zur Einleitung und Beantragung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme erforderlich ist. Damit verbunden sind auch Bürgerbeteiligungsmaßnahmen. In den Prozess sollen die gewonnenen Erkenntnisse und Maßnahmenvorschläge aus dem Pilotprojekt „Wassersensible Stadt für vitales Stadtgrün“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung einfließen, an dem die Stadt Kaiserslautern seit Sommer 2024 teilnimmt. Dabei wurden bereits erste Maßnahmenvorschläge für das Gebiet wie etwa Fassadenbegrünung, Verdunstungsbeete oder ein wasseroptimierter Baumbestand erarbeitet.
Mit dem Abschluss der Städtebaufördermaßnahmen Europahöhe, Innenstadt West, Aktives Stadtzentrum und der künftigen Ausfinanzierung des Pfaff-Quartiers kann die Stadt Städtebaufördermittel für künftige Gebiete beim Land anmelden. Nachdem der Fokus der Städtebauförderung in den vergangenen Jahren auf Gebieten mit sozialen Maßnahmen lag (z.B. Fischerrück, Grübentälchen), soll nun das Augenmerk vermehrt auf Förderprojekte mit dem Schwerpunkt einer nachhaltigen und klimaangepassten Entwicklung in den Gebieten liegen.
Quelle: Stadt Kaiserslautern
BUNT GEMISCHT
12. Oktober 2025
13. August 2024
13. April 2021
22. Juni 2026
24. März 2025
5. Juni 2023
31. Juli 2023
30. Mai 2026
16. August 2023
20. Dezember 2025
27. November 2023
10. Mai 2025
20. April 2025
16. August 2023
16. August 2025
25. Juli 2025
7. Dezember 2025
13. Dezember 2025
14. September 2023
29. November 2025
11. Dezember 2024
30. März 2023
10. Dezember 2024
19. August 2024
16. November 2023
29. Mai 2025
25. Juli 2023
7. April 2021
21. April 2024
28. November 2025
29. Juni 2023




