Kaiserslautern – E-Zigaretten und Liquids richtig entsorgen

Entsorgung niemals in die Restmülltonne
E-Zigaretten liegen seit Jahren im Trend und die Verkaufszahlen der kleinen elektronischen Geräte steigen jedes Jahr. Doch wie bei jedem Elektrogerät ist die Lebensdauer begrenzt. Bei den E-Zigaretten betrifft dies in erster Linie den Akku, bzw. die austauschbaren Batterien und manchmal auch das Liquid, das nicht mehr verdampft wird. Dann stellt sich die Frage, wie die defekte E-Zigarette korrekt entsorgt wird. Und wohin gehört das verbliebene Liquid?
Leider wissen nicht alle Nutzerinnen und Nutzer, dass E-Zigaretten getrennt gesammelt werden müssen und nicht in die Mülltonne gehören. Denn E-Zigaretten enthalten, wie alle Elektroaltgeräte, sowohl wertvolle Materialien, die wiederverwertet werden können, als auch Schwermetalle, wie beispielsweise Blei, Cadmium und Quecksilber.
Wie alle Elektroaltgeräte werden E-Zigaretten auf den städtischen Wertstoffhöfen angenommen. Geschäfte wie Discounter und Supermärkte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 m² sind ebenfalls zur Rücknahme und Entsorgung verpflichtet. Dort können auch andere alte Kleinelektrogeräte kostenlos abgegeben werden.
Gefüllte Liquids werden hingegen nicht von den Fachhändlern zurückgenommen, da diese neben Nikotin ebenfalls eine ganze Reihe von Schadstoffen enthalten. Daher ist eine Entsorgung über das Abwasser oder den Hausmüll nicht erlaubt. Liquids müssen beim Umweltmobil oder der Schadstoffannahmestelle abgegeben werden. Nur völlig restentleerte Behälter können als Verpackungen über die Gelbe Tonne entsorgt werden.
Die Stadtbildpflege Kaiserslautern weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Elektrogeräte wie E-Zigaretten, Akkus und auch Gaskartuschen, die fälschlicherweise in Restabfallbehälter landen, Brände und Explosionen in Müllfahrzeugen, Sortieranlagen und Müllverbrennungsanlagen auslösen können. Dies verursacht nicht nur Schäden und hohe Kosten, sondern gefährdet auch Menschen.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
19. Juni 2025
5. Januar 2025
14. August 2020
3. Juli 2023
28. Juli 2023
6. Oktober 2023
13. April 2021
6. Dezember 2024
29. September 2023
13. Januar 2025
20. März 2023
30. Oktober 2023
8. Mai 2023
23. November 2023
12. April 2023
9. Februar 2025
13. September 2022
17. November 2021
9. März 2021
21. Juni 2023
19. Juni 2025
18. Juli 2023
15. März 2021
24. Juli 2023
5. Januar 2024
9. Mai 2024
21. April 2023
22. Dezember 2024
20. Juli 2023
4. Januar 2025
9. August 2023
26. Mai 2023
18. März 2021
5. April 2023
21. März 2023
28. Juli 2023
13. Juli 2025
10. Dezember 2024
23. Oktober 2024
11. August 2023