Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
7. Februar 2026
Events
Straßenfasching 2026 in Kusel – närrisch durch die Stadt!
14. Februar 2026 - 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
5. August 2024
18. Dezember 2023
21. Januar 2026
8. März 2021
8. Februar 2026
10. Dezember 2024
21. September 2023
13. Januar 2025
29. Januar 2025
6. Juli 2025
14. Juli 2023
12. Februar 2021
1. Dezember 2025
30. Dezember 2025
26. August 2023
21. November 2024
26. Mai 2023
26. Oktober 2025
31. Januar 2026
15. März 2023
18. Oktober 2025
14. Juli 2021
7. Juni 2024
8. November 2025
15. März 2023
31. Juli 2023
19. Januar 2026
14. November 2024
30. Januar 2026
1. Februar 2025
22. Dezember 2025
10. Mai 2023
2. Juni 2022
12. April 2023
24. Mai 2025
17. Juli 2025
21. Juli 2023


