Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH – Neue Photovoltaik-Pflicht für Kommunen

Mit dem Ende Juli in Kraft getretenen neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde auch die Photovoltaik-Pflicht aus der Europäischen Gebäuderichtlinie in nationales Recht überführt. Nach dem Landessolargesetz Rheinland-Pfalz besteht für Kommunen eine Pflicht zur Installation einer PV-Anlage bislang insbesondere bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen. Künftig gilt die Verpflichtung dann schrittweise auch für den Gebäudebestand. So müssen öffentliche Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 2.000 Quadratmetern bis zum 1. Januar 2028 mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Bis zum 1. Januar 2029 gilt dies für Gebäude mit mehr als 750 Quadratmetern Nutzfläche und bis zum 1. Januar 2031 für Gebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche. Für Gebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche greift die Pflicht bereits ab dem 1. Januar 2028, wenn bestimmte bauliche Änderungen vorgenommen werden.
Darüber hinaus gelten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Überschreitet diese ab 2030 das 3,5-fache beziehungsweise ab 2033 das 2,95-fache des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, müssen zunächst geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umgesetzt werden. Anschließend ist die PV-Anlage zu installieren.
Für Kommunen bedeutet dies: Viele öffentliche Gebäude werden künftig mit Photovoltaik ausgestattet werden müssen. Damit können Kommunen nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität leisten, sondern zugleich ihre Abhängigkeit von schwankenden Energiepreisen reduzieren. Alexander Ehl, Referent für Erneuerbare Energien, empfiehlt Kommunen daher, bereits jetzt einen Fahrplan für den PV-Ausbau ihrer Gebäude zu erstellen: „Kommunen sollten frühzeitig prüfen, welche Gebäude betroffen sind und in welchem Jahr die Installation einer PV-Anlage vorgesehen werden sollte. Auch aus wirtschaftlicher Sicht lohnt sich eine frühzeitige Planung. Häufig ist es sinnvoll, PV-Anlage und Batteriespeicher so zu dimensionieren, dass ein Eigenverbrauchsanteil und ein Autarkiegrad von etwa 50 bis 60 Prozent erreicht werden.“
Quelle/ Logo: Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH
Aktuelle Beiträge
4. August 2026
Events
„Vom Deichgrafen zum Diplomaten“ – Ein Abendessen mit Matthias Platzeck
15. Oktober 2026 - 18:30 Uhr bis 22:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
2. Mai 2024
18. Juli 2023
20. Februar 2024
23. Oktober 2024
25. Juni 2024
13. April 2021
21. März 2023
19. April 2025
22. Dezember 2025
31. Mai 2026
1. März 2026
14. September 2025
10. Mai 2023
21. Februar 2026
12. Juli 2025
3. Februar 2025
21. Juli 2023
7. September 2023
24. März 2025
8. März 2021
21. Februar 2025
11. Dezember 2024
12. Dezember 2025
10. Juli 2023
10. Mai 2024
24. Januar 2025
14. August 2023
6. April 2021
2. März 2025
17. April 2023
7. März 2026
22. Dezember 2020






