Aktueller Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV-8) in Baden-Württemberg: Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz und den Donnersbergkreis

In Rheinland-Pfalz sind neben dem Landkreis Donnersbergkreis die Landkreise Kaiserslautern, Bad Dürkheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Germersheim, Südwestpfalz und Kusel sowie die südlichen Teile der Landkreise Birkenfeld, Bad Kreuznach und Alzey-Worms betroffen.
Regelungen und Dokumente
Innerhalb des betroffenen Gebietes ist das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen weiterhin ohne Einschränkung möglich. Das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus diesen Gebieten heraus ist jedoch nur unter Einhaltung bestimmter Verbringungsregelungen möglich!
Bitte informierten Sie sich über die geltenden Regelungen, wenn Sie entsprechende Verbringungen planen! Die Einschränkungen gelten ausschließlich für BTV-8, in Bezug auf den BTV Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.
Die aktuell geltenden Regelungen für BTV-8 finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Tiere zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden müssen. Hier die entsprechenden Dokumente:
- Tierhaltererklärung Blauzungenkrankheit zum Verbringen ungeimpfter Rinder, Schafe oder Ziegen innerhalb Deutschlands
- Tierhaltererklärung Blauzungenkrankheit zum Verbringen von SCHLACHTTIEREN (Rinder, Schafe oder Ziegen) innerhalb Deutschlands
- Tierhaltererklärung Blauzungenkrankheit zum Verbringen von Kälbern, Schafen und Ziegen in einem Alter von bis zu 90 Tagen innerhalb Deutschlands
Die wirksamste Maßnahme, um Tiere zu schützen und eine Ausbreitung zu verhindern, ist immer noch die Impfung. Sie ist freiwillig, wird jedoch ausdrücklich empfohlen, ebenso die Anwendung von Insektiziden.
Weitere Informationen und Kontakt
Weitere Informationen können Sie der Homepage des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) zur Blauzungenkrankheit entnehmen (https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt).
Das Veterinäramt des Donnersbergkreises steht Ihnen für Fragen telefonisch (06352 710-244, -340, -224) oder per Mail zur Verfügung (vet-agrar@donnersberg.de).
Stichwort: Die Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine ansteckende, jedoch nicht auf den Menschen übertragbare Tierseuche, die vor allem Wiederkäuer – insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen – betrifft. Überträger sind blutsaugende Mücken (Gnitzen). Symptome der Blauzungenkrankheit sind Fieber, Apathie, Nasenausfluss, Durchblutungsstörungen, Lippen- und Zungenödeme mit Blaufärbung der Zunge, Schädigungen der Maulschleimhaut und im Bereich der Nase, Schwellungen und Verkrustungen der Naseneingänge, was das Atmen erschwert, sowie Entzündungen der Klauen, die mit Lahmheit einhergehen.
Donnersbergkreis | Foto: Andrey Niqi auf Pexels
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