Agentur für Arbeit – Kindergeld ab 18 Jahren: Viele Familien haben weiter Anspruch

Auch für Volljährige kann Kindergeld gezahlt werden. Dafür ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln und Unterlagen vollständig an die Familienkasse zu übermitteln.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Auch nach Eintritt der Volljährigkeit kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.
Nahtlose Weiterzahlung nach dem 18. Geburtstag Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein
Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des OnlineKindergeld-Service mitgeteilt. Die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises (z. B. Studienbescheinigung) bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes genügt für eine nahtlose Weiterzahlung des Kindergelds.
Da es nach dem Schulende nicht immer unmittelbar weitergeht, kann auch Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt werden, wenn dieser Zeitraum maximal vier Monate beträgt. Dies gilt ebenfalls, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt.
Kindergeldanspruch kann auch während der Arbeitssuche bestehen Gibt es noch keine weiteren Pläne nach dem Ende der Schulausbildung, kann ein
Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden.
Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden.
Wichtig ist immer, die weiteren Pläne des Kindes an die Familienkasse – idealerweise online
– zu übermitteln. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag sind online unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder zu finden
Quelle: Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
BUNT GEMISCHT
1. August 2025
18. Januar 2026
28. November 2025
15. November 2025
7. August 2023
20. November 2024
28. November 2025
29. September 2025
2. April 2026
12. April 2024
12. Juli 2025
3. Mai 2026
16. Januar 2024
17. März 2021
5. Februar 2021
22. Februar 2025
17. April 2025
3. Juni 2024
30. Oktober 2023
31. März 2021
23. Februar 2025
27. September 2023
10. Juli 2023
22. November 2025
24. August 2025
15. Juni 2023
22. Dezember 2025
3. Mai 2025
13. Dezember 2025
17. Juli 2025
14. März 2026
21. August 2025
23. Februar 2025
17. Juli 2023



