Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Aktuelle Beiträge
Events
Meetup Local Group Pfalz des PMI Germany Chapter e. V.
20. August 2026 - 18:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
12. November 2024
18. April 2023
12. Juli 2025
22. März 2025
10. Mai 2023
24. Juli 2023
30. März 2025
7. Dezember 2025
20. Juli 2025
14. April 2024
2. Dezember 2025
31. Januar 2022
8. November 2025
25. Juli 2023
8. Dezember 2025
4. Mai 2025
23. Juni 2026
31. März 2025
6. Januar 2026
26. November 2025
1. August 2026
16. August 2023
14. Juli 2021
14. Januar 2022
17. März 2023
18. November 2025
13. Juli 2021
12. August 2025
20. November 2024
7. Juni 2025
13. August 2025
2. August 2023




