Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Aktuelle Beiträge
23. Dezember 2025
23. Dezember 2025
22. Dezember 2025
Events
Jazz an Neujahr mit der Bluenote Big Band
1. Januar 2026 - 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
1. Dezember 2025
31. August 2023
20. Februar 2025
11. August 2023
1. März 2024
20. September 2025
23. November 2023
16. Dezember 2022
22. Januar 2025
18. April 2025
4. Oktober 2025
15. März 2023
25. Mai 2025
21. Mai 2024
18. Februar 2022
24. Dezember 2025
18. September 2023
24. Juli 2023
8. März 2023
10. Mai 2023
14. Dezember 2025
9. Juni 2021
12. Dezember 2024
16. August 2023
10. August 2025
21. Juni 2025
17. April 2024
19. August 2024
10. Februar 2025
6. Juli 2025
19. April 2025
31. Juli 2023
2. August 2025
10. Juli 2023

