Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Wetter in Kaiserslautern Stand 17:00 Uhr Bedeckt
Gefühlt 28°
Wind 8 km/h
Luftfeuchte 30 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
17. September 2026
17. September 2026
17. September 2026
17. September 2026
Events
Wir haben den Traum gekeltert
6. November 2026 - 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
19. Juli 2026
9. März 2021
25. April 2023
15. Dezember 2025
22. Juni 2025
1. Oktober 2021
17. Juli 2023
24. Juli 2023
17. Mai 2026
29. August 2023
16. November 2025
24. November 2025
21. Juli 2025
15. November 2025
27. Juli 2025
7. August 2023
7. Mai 2024
8. Dezember 2025
10. Mai 2023
13. Mai 2025
3. März 2025
22. Dezember 2024
22. August 2026
11. April 2023
12. Januar 2026
8. Mai 2023
21. Mai 2024
11. August 2023
24. Mai 2025
18. Juli 2025


